Ausnahme für Rettungsdienste / Kommunale Eigenbetriebe bleiben unangetastet / Votum im Binnenmarktausschuss des Europaparlaments
Städte und Gemeinden, die Dienstleistungen selbst erbringen, können das weiterhin tun und fallen nicht unter die neuen EU-Regeln zur Vergabe von Dienstleistungen (Konzessionen). Teilprivatisierte Stadtwerke, die mehr als 20 Prozent ihres Wassergeschäfts außerhalb der eigenen Kommune erbringen, sollen aber als marktrelevant eingestuft werden. Das forderte heute der Binnenmarktausschuss des Europaparlaments in der Abstimmung über die künftige EU-Richtlinie zur Vergabe von Konzessionen. Die CDU/CSU-Gruppe hat die Richtlinie abgelehnt, denn der Nachweis, was diese Richtlinie verbessern soll, ist bis heute nicht erbracht. leider haben wir für diesen Antrag keine Mehrheit bekommen", sagte der binnenmarktpolitische Sprecher der EVP-Fraktion, Andreas Schwab (CDU). "Wir sind aber froh, dass heute klargestellt wurde, dass es den Kommunen vor Ort überlassen bleibt zu entscheiden, wie sie ihre Dienstleistungen organisieren", so Schwab.
Das Votum des Binnenmarktausschuss modifiziert den Vorschlag der EU-Kommission erheblich. "Rettungsdienste sind auf unser Betreiben vom Anwendungsbereich der Richtlinie ausgenommen. Eine allgemeine Ausnahme des Wasserbereichs war nicht mehrheitsfähig, weil Wasserdienstleistungen seitens der Kommunen - nicht nur in Deutschland - schon heute teilprivatisiert sind", sagte der CDU-Europaabgeordnete.
Für die deutschen Städte und Gemeinden haben die Abgeordneten von CDU und CSU weitere Verbesserungen für den Erhalt bewährter Trinkwasserversorgungsstrukturen durchgesetzt. "Nur dann, wenn eine Kommune selbst entschieden hat, die Stadtwerke - teilweise - zu privatisieren oder zu liberalisieren, gelten die neuen Regeln. Und nur für Verträge, die nach Inkrafttreten der Richtlinie abgeschlossen werden", so Schwab.
Die Richtlinie lässt kommunale Eigenbetriebe, wenn sie auf dem Gebiet ihrer eigenen Kommune tätig sind, unangetastet. Insbesondere bei verbundenen Unternehmen und bei Unternehmen, bei denen Private beteiligt sind, werden wir alles tun, um jegliche Rechtsunsicherheit zu vermeiden. Klar aber ist: Die Kommunen behalten die Möglichkeit, bewährte kommunale Strukturen zu erhalten und so die Gefahr einer 'Wasserliberalisierung' ausschließen. Die EVP-Fraktion konnte durchsetzen, dass nur wenn mehr als 20 Prozent des Geschäfts außerhalb der eigenen Grenzen erbracht werden, Dienstleistungen künftig ausgeschrieben werden sollen", sagte Schwab.
"Wir werden über das Ergebnis nun beraten und weiter daran arbeiten, kommunale Belange angemessen zu vertreten. Allerdings stellt die Richtlinie auch klar: Wer sich auf den Markt begibt, muss akzeptieren, dass eine öffentliche Ausschreibung rechtlich geboten ist", so der binnenmarktpolitische Sprecher der EVP-Fraktion.
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