Mehr grenzüberschreitender Wettbewerb zugunsten der Verbraucher / Neue Marktchancen für Unternehmen / Anhörung im Europaparlament
Mit dem künftigen EU-Kaufrecht entsteht ein echter Mehrwert für Verbraucher und Unternehmen in Europa. Das sagte der Berichterstatter des Binnenmarkt- und Verbraucherschutzausschusses im Europaparlament zum EU-Kaufrecht, Hans-Peter Mayer (CDU). "Einheitliche Standards bei grenzüberschreitenden Geschäften lassen den Binnenmarkt erst richtig vor Ort fühlbar werden. Nur wer Vertrauen in die Rechtssicherheit hat, kauft auch im EU-Ausland ein. Dieses Potential dürfen wir nicht ungenutzt lassen", so Mayer nach einer Expertenanhörung der EVP-Fraktion zum Kaufrecht.
"Die mancherorts - auch in Deutschland - vorhandene Furcht, es würden nationale Rechtstraditionen einem EU-Standard geopfert, sind unbegründet. Das EU-Kaufrecht ist als Option für grenzüberschreitende Geschäfte vorgesehen, dessen Nutzung freiwillig ist, und vor allem Einheitlichkeit und Vergleichbarkeit für Käufer und Verkäufer gewährleisten soll", sagte der CDU-Europaabgeordnete.
Zu den wesentlichen Aktivposten eines künftigen EU-Kaufrechts zählt Mayer die Bestimmungen zum Verbraucherschutz. "Mit einem einheitlichen Widerrufsrecht und einem Musterformular zur Widerrufsbelehrung etwa, oder einheitlichen Standards zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen fallen Skepsis und Unbehagen gegenüber 'fremden' Rechtsordnungen weg. Dass gilt gleichermaßen für Verbraucher und kleinere Unternehmen", so Mayer.
Entscheidend sei nun die Optimierung der Praxistauglichkeit des Verordnungs-vorschlags auf Grundlage einer unabhängigen Gesetzesfolgenabschätzung. "Erstmals machen wir als Europaparlament ein eigenes 'Impact Assessment'. Nachdem im Januar das Ergebnis der gemeinsamen Gesetzesfolgenabschätzung von Binnenmarkt- und Rechtsausschuss vorliegen wird, beginnen die parlamentarischen Beratungen.
Hierbei werden die Meinungen der Experten, die dem Vorschlag überwiegend ein höheres Verbraucherschutzniveau als das derzeitig in den einzelnen Mitgliedstaaten geltende bescheinigt haben, entsprechend berücksichtigt. "Wichtig ist, dass wir ein ausgewogenes Verhältnis der Interessen der Verbraucher und Unternehmer haben", so der Jurist abschließend.
Für weitere Informationen:
Prof. Dr. Hans-Peter Mayer MdEP, Tel.: +32 2 284 7994