Zahlungsziel
30+30 Tage / Verzugszinsen von acht Prozent / Mindestentschädigung für
Gläubiger / EP-Binnenmarktausschuss entscheidet
Unternehmen und die öffentliche Hand in
der EU müssen künftig pünktlicher zahlen. Der Binnenmarktausschuss des
Europaparlaments (EP) verabschiedete heute die neue EU-Richtlinie zum
Zahlungsverzug, über die sich EP und Rat
bereits geeinigt haben. "Endlich wird dem Pleitegeier Zahlungsausfall der
Kragen umgedreht. Oft nämlich stehen kleinere Betriebe vor dem Bankrott, wenn
ein größerer Auftrag nicht pünktlich bezahlt wird. Künftig können diese
ihre Rechte besser durchsetzen", sagte der binnenmarktpolitische Sprecher
der EVP-Fraktion, Andreas Schwab (CDU).
Grundsätzlich tritt bei Rechnungen für
Unternehmen europaweit nach 30 Tagen Verzug ein. Die dann fälligen Verzugszinsen sollen acht
Prozent betragen. Für öffentliche Stellen soll ebenfalls eine Frist von 30
Tagen gelten. In Ausnahmefällen können dort bis zu 60 Tage für die Zahlung
vorgesehen werden, etwa im Gesundheitswesen oder wenn dies Verwaltungsvorgänge
und -prüfungen erforderlich machen.
Gläubiger sollen eine Mindestentschädigung von 40 Euro für eine Mahnung
bekommen und eine Entschädigung für weitere angemessene Kosten verlangen
können.
"Die neue Richtlinie ist ein
echter Fortschritt für alle Unternehmen, die auch grenzüberschreitend tätig
sind. Endlich gilt, dass die vertragswidrige 'Freiheit', nicht zu zahlen, dort
endet, wo die Existenz des anderen gefährdet wird", sagte der
CDU-Europaabgeordnete. Nach Angaben der Kommission gibt es derzeit in der EU
etwa 90 Milliarden Euro an unbezahlten
Rechnungen. Zwei Drittel davon entfallen auf die öffentliche Hand und ein
Drittel auf Unternehmen.
"Viele mittelständische Betriebe
schrecken bisher oft vor der Durchsetzung von Verzugszinsen zurück, weil sie um
ihre Geschäftsbeziehungen fürchten. Mit
der neuen Richtlinie tun wir konkret etwas für die Verbesserung der
Zahlungsmoral. Jetzt muss es darum gehen, dass für die gerichtliche
Geltendmachung von Forderungen überall in Europa ähnliche Fristen gelten",
sagte der EVP-Politiker.
Das Europäische Parlament wird die neue
Richtlinie voraussichtlich am 21. Oktober verabschieden. Nach einer formalen
Billigung durch den Rat kann die Richtlinie im kommenden Jahr in Kraft treten.
Ab 2013 gelten dann die neuen Bestimmungen. In Deutschland besteht durch die
Richtlinie kein Änderungsbedarf. Neu ist lediglich, dass Zahlungszielvereinbarungen
nicht mehr über 60 Tage hinausgehen dürfen.
Für
weitere Informationen:
Dr. Andreas Schwab
MdEP, Tel. +32 2 284 7938
EVP-Pressestelle,
Thomas Bickl, Tel. +32 2 283 2002 oder +32 478 215372