Bekämpfung der Spielsucht nur vorgeschoben / Endlich gleiche
Wettbewerbsbedingungen / Europarichter kassieren staatliches Wettmonopol
Das staatliche Monopol für Glücksspiel
ist nicht mit EU-Recht vereinbar und gilt ab sofort nicht mehr. So das heutige
Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg. "Der EuGH sorgt
endlich für gleiche Wettbewerbschancen staatlicher und privater Wettanbieter.
Das ist ein Sieg der Vernunft über die verlogene Politik der deutschen
Länderfinanzminister. Die vorgeschobenen Argumente sind nun hinfällig und der
Staatsvertrag muss nun umgehend angepasst und überarbeitet werden", sagte
der CDU-Europaabgeordnete Werner Langen.
Die EU-Richter stellten fest,
dass zwar grundsätzlich die Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit
eingeschränkt werden kann, wenn es um die Wahrung der öffentlichen Sicherheit
oder des Gesundheitsschutzes geht. Darunter falle auch die Bekämpfung der Spielsucht.
Da die Inhaber der Wettmonopole aber Werbung betreiben, sieht der EuGH die
Gewinnmaximierung im Vordergrund, weshalb das Monopol ab sofort nicht mehr
gerechtfertigt sei. Damit haben die Luxemburger Richter den Klagen mehrerer
privater Anbieter stattgegeben.
"Mit dem heutigen Urteil
fallen die Werbebeschränkungen des Monopol-Staatsvertrages der Länder für die
privaten Anbieter, etwa bei der Trikotwerbung, weg. Zur Neufassung des
Staatsvertrags liegen seit langem Vorschläge des Landes Schleswig-Holstein vor.
Eine Anpassung der deutschen Rechtslage an das EuGH-Urteil kann also innerhalb
weniger Wochen erfolgen. Einzelne Lottogesellschaften, wie etwa 'Lotto
Rheinland-Pfalz', können dabei künftig im Wettbewerb durchaus bestehen",
so Langen.
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