Werner Langen (EVP/CDU): EU-Wasserrahmenrichtlinie gilt auch bei Verklappungen durch Binnenschiffe

09.10.2009

Die Vorgaben der EU-Wasserrahmenrichtlinie gelten auch für die Binnenschifffahrt auf internationalen Wasserstraßen wie dem Rhein. Darauf hat der CDU-Europaabgeordnete Werner Langen heute in Brüssel hingewiesen. Die derzeit verstärkt zu beobachtende Praxis vieler Binnenschiffe, ihre Tanks mit Wasser zu reinigen und das daraus entstehende Schmutzwasser einfach in den Rhein oder andere Gewässer zu entsorgen, ist deshalb nicht zulässig und steht auch dem eigentlichen Ziel der Wasserrahmenrichtlinie entgegen, bis 2015 für alle europäischen Gewässer einen "guten Zustand" zu gewährleisten.

EU-Umweltkommissar Stavros Dimas bestätigte in seiner Antwort auf eine entsprechende schriftliche Anfrage Langens, dass die dafür erforderlichen "Bewirtschaftungspläne für die Einzugsgebiete" der Gewässer bis zum Ende des Jahres erarbeitet und der EU-Kommission bis März 2010 vorgelegt werden müssen. Dabei liege die Verantwortung für die Einhaltung der Wasserrahmenrichtlinie bei den einzelnen EU-Mitgliedstaaten, die sich bei Gewässern mit grenzüberschreitendem Bezug auch untereinander abstimmen müssten.

Zudem gälten für zur Trinkwasserentnahme genutzte Gewässer wie dem Rhein besondere Schutzmaßnahmen, um eine gute Wasserqualität bei der Trinkwasserversorgung zu gewährleisten. "Die Entsorgung von durch das Säubern der Tankräume verunreinigtem Wasser ist mit dieser Zielsetzung nicht vereinbar. Da die Überwachung der Wasserqualität in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fällt, kommt dem zwischen Deutschland, Frankreich, den Niederlanden, der Schweiz und anderen Anliegerstaaten abgeschlossenen Übereinkommen zum Schutz des Rheins hier eine besondere Bedeutung zu", sagte Langen.

Der CDU-Europaabgeordnete aus Rheinland-Pfalz regte ferner eine Überprüfung der bestehenden Bestimmungen für die Emissionen von Binnenschiffen an. Nach Angaben des Kommissars müssten alle neuen Motoren von Binnenschiffen seit dem 1. Januar 2009 bestimmte Grenzwerte gemäß einer entsprechenden Richtlinie einhalten. Dabei bewerte die Kommission die derzeit geltenden Grenzwerte auf Basis der jüngsten technologischen Entwicklungen neu und behalte sich eine mögliche Überarbeitung der Grenzwerte ausdrücklich vor.

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