Brexit klug verhandeln

Brexit klug verhandeln

Wenn Großbritannien die EU verlässt und nicht die gleichen Verpflichtungen wie ein Mitgliedstaat erfüllt, kann es auch nicht die gleichen Rechte genießen wie die 27 EU-Mitgliedstaaten.

Brexit klug verhandeln

Großbritannien hat sich entschieden, die Europäische Union zu verlassen. Die CDU/CSU-Gruppe im Europäischen Parlament respektiert diese Entscheidung, auch wenn sie diese bedauert.

Es liegt im Interesse Deutschlands und der EU, dass wir auch nach dem Brexit intensive wirtschaftliche und politische Beziehungen zu Großbritannien pflegen. Unser Ziel in den laufenden Austrittsverhandlungen ist es, die negativen Auswirkungen des Brexits auf die 27 verbleibenden EU-Mitgliedstaaten so weit wie möglich zu begrenzen. Nach dem Austritt aus der EU im März 2019 wird Großbritannien nicht mehr als Drittland von den Vorteilen einer EU-Mitgliedschaft profitieren können. Nur bei einem umfassenden Austrittsvertrag kann es eine zeitlich befristete Übergangsphase geben, für die das Vereinigte Königreich alle Regeln, finanziellen Verpflichtungen und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs weiterhin anerkennen muss, um einen Handelsvertrag sowie andere Vereinbarungen wie innere und äußere Sicherheit oder Hochschulvereinbarungen auszuhandeln. Ein Staat, der die EU verlassen hat und nicht die gleichen Verpflichtungen eines Mitgliedstaates erfüllt, wie z.B. die vier Freiheiten oder eine Beteiligung an der Strukturpolitik, kann nicht die gleichen Rechte genießen wie die 27 EU-Mitgliedstaaten.