Walsmann: Besserer Schutz für traditionelle EU-Produkte

25.04.2023

Schutz europäischer landwirtschaftlicher geografischer Angaben stärkt Hersteller und Verbraucher / Rechtssicherheit für Unternehmen / Authentizitätssiegel für traditionelle Produkte

Mit großer Mehrheit hat der Rechtsausschuss heute den Rechtsakt des Rates zum Beitritt der EU zur Genfer Akte des Lissabonner Abkommens über Ursprungsbezeichnungen und geografische Angaben angenommen. Damit wird der Schutz europäischer landwirtschaftlicher geografischer Angaben (g.A.) auf internationaler Ebene gestärkt. Hierzu erklärt Marion Walsmann (CDU), stellvertretende Vorsitzende des Rechtsausschusses und Berichterstatterin für das Europaparlament:

„Dieser globale Schutz, der teilweise bereits heute für einige Mitgliedsstaaten besteht, schafft eine echte Win-Win-Situation. Er wirkt sich nicht nur positiv auf Wachstum und Beschäftigung sowie den Handel aus, sondern stärkt auch die Wettbewerbsfähigkeit der Firmen und insbesondere der kleinen und mittleren Unternehmen. Darüber hinaus schützen wir traditionelles Know-how.

Die Hersteller profitieren von einem rechtlichen Schutz ihrer geografischen Angabe auf den globalen Märkten. Damit herrscht Rechtsklarheit im Falle von Konflikten. Gleichzeitig können sich Bürgerinnen und Bürger dank der geografischen Angabe sicher sein, dass sie ein authentisches Produkt mit spezifischen Eigenschaften kaufen. Bei einer mit dem Siegel ‚g.A.‘ versehenen Thüringer Rostbratwurst, die in einem Supermarkt außerhalb der EU verkauft wird, können sich die Käufer dann auch darauf verlassen, dass es sich tatsächlich um eine Rostbratwurst aus Thüringen in Deutschland handelt.“

Hintergrund:
Nach Bestätigung der Zustimmung durch das Plenum des Europäischen Parlaments tritt der Beschluss sieben Tage nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft.

Das Lissabonner Abkommen über den Schutz von Ursprungsbezeichnungen und ihre internationale Registrierung von 1958 wird von der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) verwaltet, und ihre Mitglieder sind verpflichtet, Ursprungsbezeichnungen von Erzeugnissen anderer Mitglieder in ihrem Hoheitsgebiet gegenseitig anzuerkennen und zu schützen. Die EU wurde im Februar 2020 nach der Überarbeitung des Lissabonner Abkommens Mitglied der Genfer Akte. Mit dieser Überarbeitung und Verabschiedung der Genfer Akte wurde der Schutz von Ursprungsbezeichnungen auf alle geografischen Angaben ausgedehnt und zwischenstaatlichen Organisationen wie der EU die Möglichkeit gegeben, Vertragspartei der Akte zu werden.

Nach der Klage der Kommission und der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs durften sieben EU-Länder - Bulgarien, Frankreich, Italien, Portugal, die Slowakei, Tschechien und Ungarn -, die ursprünglich Vertragsparteien des Lissabonner Abkommens waren, neben der Europäischen Union Mitglied der Genfer Akte werden.

Während die Kommission einen früheren Beschluss des Rates angefochten hatte, der die gleichzeitige Mitgliedschaft aller EU-Länder in der Genfer Akte zuließ, entschied der Europäische Gerichtshof, dass EU-Mitglieder, die zuvor Vertragsparteien des Lissabonner Abkommens waren und über umfangreiche Rechte des geistigen Eigentums verfügen, die im Rahmen dieses Abkommens eingetragen wurden, der Genfer Akte im Interesse der Union beitreten können. Diese konkurrierende Mitgliedschaft ist nur unter außergewöhnlichen Umständen gerechtfertigt und angesichts der ausschließlichen Zuständigkeit der Union funktional begrenzt.

Für weitere Informationen:
Marion Walsmann MdEP, Tel. +32 228 45113