Verpflichtende Assistenzsysteme für mehr Straßenverkehrssicherheit

16.04.2019

30 Assistenzsysteme für Neuwagen ab 2022 - 90 Prozent aller Unfälle auf menschliches Versagen zurückzuführen

Das Europaparlament hat heute neue Vorschriften für Neuwagen angenommen. Ab 2022 müssen Hersteller ihre Modelle mit rund 30 High-Tech-Assistenzsystemen ausstatten. Dazu erklärt Andreas Schwab (CDU), Sprecher der EVP-Fraktion im Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz:

„Europa muss in Sachen Straßenverkehrssicherheit noch besser werden. Allein 2017 kamen in der EU über 25.000 Menschen bei Verkehrsunfällen um. Dabei sind 90 Prozent aller Unfälle auf menschliches Versagen zurückzuführen. Deshalb ist es wichtig, dass Neuwagen künftig mit noch besseren Assistenzsystemen ausgestattet werden.

Intelligente Geschwindigkeitsassistenten sollen künftig den Fahrer auf eine Geschwindigkeitsbegrenzung hinweisen. Ein automatisches Abbremsen des Fahrzeugs ist damit aber nicht verbunden. Schließlich soll der Fahrer nicht entmündigt werden. Vor Schulen oder Kindergärten schadet es aber sicherlich nicht, wenn man an das Tempo erinnert wird.

Die europäische Autobranche profitiert ebenfalls von den neuen Regeln. Sie sichern sich damit die Vorreiterschaft bei der Entwicklung neuer Technologien. Darüber hinaus ebnen wir mit der Verordnung den Weg zum autonomen Fahren.“

Hintergrund:
Die EU-Verordnung sieht in neuen Modellen ab 2022 folgende Assistenzsysteme vor: eine Warnung bei Müdigkeit und Ablenkung des Fahrers (etwa durch Smartphone-Nutzung während der Fahrt), intelligente Geschwindigkeitsassistenz und Rückwärtsfahrsicherheit mit Kamera oder Sensoren sowie Unfalldatenaufzeichnung („Blackbox“). Auch ein Spurhalte- sowie ein erweitertes Notbremsassistenzsystem sind vorgesehen. Für Lkw und Busse gelten künftig besondere Vorgaben zur Verbesserung der direkten Sicht der Fahrer. Ziel ist es, tote Winkel zu beseitigen sowie schutzbedürftige Straßenverkehrsteilnehmer vor und neben dem Fahrzeug zu erkennen und den Fahrer beim Abbiegen zu warnen. Nach Annahme durch das Europaparlament müssen die Mitgliedstaaten dem Dossier zustimmen. Die neuen Standards treten im Frühjahr 2022 in Kraft.

Für weitere Informationen:
Dr. Andreas Schwab MdEP, Tel. +33 3881 75938