Zum heutigen Urteil des Gerichts der Europäischen Union über Bytedance (TikTok), erklärt Andreas Schwab (CDU), Berichterstatter für das Gesetz über digitale Märkte (DMA):
"Das Gericht hat die Klage von Bytedance zurecht abgewiesen. Das Urteil beweist, dass das Gesetz über digitale Märkte greifbare Ergebnisse liefert, um einen fairen Wettbewerb im Internet zu gewährleisten. Mit dem DMA haben wir definitiv eine neue Ära für die weltweite Regulierung im Technologiebereich eingeleitet.
Bytedance (TikTok) muss sich jetzt an unsere europäischen Vorschriften halten, die den Schutz der Nutzer und einen fairen Wettbewerb sowie einen gleichberechtigten Zugang zu den Diensten gewährleisten sollen.“
Hintergrund:
Das Gericht hat festgestellt, dass Bytedance bzw. TikTok die quantitativen Schwellenwerte erfüllt, insbesondere hinsichtlich des hohen globalen Marktwerts und der großen Zahl von Nutzern in der Europäischen Union, um als Gatekeeper mit erheblichen Auswirkungen auf den europäischen Binnenmarkt angesehen zu werden. Diese Anerkennung als Gatekeeper ist mit erheblichen Verpflichtungen für das Unternehmen verbunden.
Für weitere Informationen:
Dr. Andreas Schwab MdEP, Tel. +33 3881 75938
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