Zum heutigen EuGH-Urteil über Googles Missbrauch seiner marktbeherrschenden Stellung erklärt Andreas Schwab (CDU), binnenmarktpolitischer Sprecher der EVP-Fraktion:
"Es war richtig, dass die Kommission mit dem Google-Shopping Fall – auf Druck des Europäischen Parlaments – juristisches Neuland betreten hat. Der Europäische Gerichtshof hat das nun abschließend bestätigt. Das ist ein großer Erfolg der Kommission, aber auch ein klares Signal für fairen Wettbewerb.
Im digitalen Zeitalter ist der Missbrauchstatbestand der "Selbstbegünstigung" von hoher Bedeutung. Der Fall zeigt, dass Google sich auf rechtswidrige Weise einen unglaublichen Vorteil zu Lasten von tausenden europäischen Unternehmen verschafft hat.
Die nun festgelegte Zahlung ist alleine die Strafe für das wettbewerbswidrige Verhalten. Geschädigte könnten nun auch selbst gegen Google vorgehen. Bereits nächste Woche steht eine weitere Entscheidung das Gerichts über einen ähnlichen Fall an. Dabei geht es um dasselbe Verhalten von Google, nur eben im Bereich der Suchmaschinen-Werbung «AdSense for Search»."
Für weitere Informationen:
Dr. Andreas Schwab MdEP, Tel. +32 228 45938
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