Schneider: EVP-Fraktion wird Ergebnisse des Gesetzes zur Wiederherstellung der Natur ernsthaft prüfen und sorgsam abwägen

10.11.2023

Trilog-Einigung zum umstrittenen Gesetz zur Wiederherstellung der Natur / Text hat wenig mit dem ursprünglichen Kommissions-Vorschlag zu tun / Wiederherstellung der Natur und die Verwirklichung unserer Klimaziele müssen Hand in Hand mit Land- und Forstwirtschaft gehen

Die Unterhändler der Mitgliedstaaten und des Europaparlaments haben sich am späten Abend im Trilog auf das sog. Gesetz zur Wiederherstellung der Natur ("Nature Restoration Law") geeinigt. Dazu erklärt Christine Schneider (CDU), Verhandlungsführerin der EVP-Fraktion:

„Ich möchte meinen Kolleginnen und Kollegen für ihre Arbeit und die positiven Änderungen am Text danken. Wir begrüßen, dass die heutige Trilogeinigung wenig mit dem ursprünglichen Kommissions-Vorschlag zu tun hat.

Der Kommissionsvorschlag war leider ideologiegetrieben, praktisch nicht umsetzbar und damit eine Katastrophe für Landwirte, Fischer, Forstwirte sowie lokale und regionale Gebietskörperschaften, insbesondere in dicht besiedelten Gebieten. Darüber hinaus drohte er den Ausbau wichtiger Infrastrukturen und erneuerbarer Energien zu verlangsamen, welche für die Erreichung unserer Klimaziele von entscheidender Bedeutung sind. Deshalb freuen wir uns dass sich die anderen Fraktionen bei vielen unserer zentralen Anliegen in unsere Richtung bewegt haben.

Die EVP-Fraktion wird die heutigen Ergebnisse vor den anstehenden Entscheidungen im Umweltausschuss und im Plenum ernsthaft prüfen und sorgsam abwägen. Entscheidend ist dass die Wiederherstellung der Natur und die Verwirklichung unserer Klimaziele Hand in Hand mit Land- und Forstwirtschaft gehen. Nur dann können wir die Ernährungssicherheit Europas sichern."

Hintergrund:
Die Trilogeinigung enthält aus Sicht der EVP-Fraktion u.a. folgende Verbesserungen des Gesetzestextes:
1. Es gibt keine Notwendigkeit mehr, 10 Prozent der landwirtschaftlichen Fläche stillzulegen.
2. Es gilt der Grundsatz der Aufwandsbasierung anstatt eines verpflichtenden Top-down-Ansatzes, den die Kommission vorgeschlagen hatte.
3. Die Ernährungssicherheit wurde als zentrales Ziel des Gesetzes definiert. Dies ist notwendig, um eine bezahlbare, gesunde und nachhaltige Lebensmittelproduktion zu ermöglichen.
4. Die EU-Fonds für Landwirtschaft und Fischerei (GAP und GFP) werden nicht für Maßnahmen zur Wiederherstellung der Natur verwendet.
5. Die neuen Vorschriften gelten nicht für Projekte im Bereich erneuerbare Energien oder wichtige Infrastrukturarbeiten.
6. Es gibt eine Notbremse, um Ziele für die Landwirtschaft einzufrieren, wenn die Ernährungssicherheit oder die Produktion bedroht sind.
7. Das umstrittene Ziel der Wiederherstellung der Natur auf das Niveau der 1950er Jahre wurde gestrichen.

Für weitere Informationen:
Christine Schneider MdEP: +32 228 45791