Schneider: Aufschub der Entwaldungsverordnung reicht nicht aus

08.11.2024

Plenum stimmt über Verschiebung der Entwaldungsverordnung ab / Aufschub nicht ausreichend / zusätzliche Änderungsanträge der EVP-Fraktion 

Kommende Woche stimmt das Plenum des Europäischen Parlament über den Vorschlag der Kommission ab, das EU-Entwaldungsgesetz um ein Jahr zu verschieben. Die EVP-Fraktion unterstützt diese Verschiebung, sieht aber zusätzlichen Änderungsbedarf an dem Gesetzestext, damit nach dem Aufschub das Ziel, Entwaldung auf der Welt zu verhindern, wirklich erreicht werden kann. Die EVP-Fraktion hat deshalb für kommende Woche Änderungsanträge zum EU-Entwaldungsgesetz eingereicht. Dazu erklärt Christine Schneider (CDU), parlamentarische Geschäftsführerin der CDU/CSU-Gruppe und Berichterstatterin der EVP-Fraktion:

„Wir wollen die illegale weltweite Abholzung stoppen, ohne jedoch die europäischen Unternehmen, die Forst- und Landwirtschaft mit Nachweispflichten zu überfordern. Unser Ziel ist ein Gesetz, das in der Praxis funktioniert und alle motiviert, an einem Strang zu ziehen – so schützen wir die Wälder wirklich. Das Gesetz in seiner jetzigen Form ist dafür leider ungeeignet. Es besteht die Gefahr, dass das wichtige Ziel des Schutzes der Wälder aufgrund der massiven Bürokratie an Akzeptanz verliert. Letztlich verlieren dabei alle: die Unternehmen, die Arbeitsplätze und auch die Umwelt.

Deshalb hat die Europäische Kommission glücklicherweise einen einjährigen Aufschub vorgeschlagen, über den wir nun verhandeln. Doch ein Aufschub allein reicht nicht aus, deshalb habe ich stellvertretend für die EVP-Fraktion weitere Änderungsanträge eingebracht.

Um den Verwaltungsaufwand zu verringern, schlagen wir u.a. vor, dass nur das Unternehmen, das das Produkt erstmals auf den Markt bringt, für den Nachweis verantwortlich ist, dass es frei von Entwaldung ist. Man sollte von Unternehmen nicht verlangen, dass sie die Abholzungsfreiheit über die gesamte Lieferkette hinweg immer und immer wieder nachweisen müssen.

Darüber hinaus bestehen wir darauf, dass das Gesetz erst dann umgesetzt wird, wenn Datenplattformen zur Produktherkunft voll funktionsfähig sind und ein System zur Risikoklassifizierung vorhanden ist - beides hat die Kommission bisher nicht geliefert. Wir möchten auch Länder von den Berichtspflichten ausnehmen, in denen es erwiesenermaßen keine Abholzung gibt. Anstatt Druck auf die Länder auszuüben, damit sie kostspielige und belastende Anforderungen erfüllen, möchte die EVP-Fraktion sie ermutigen, ihre Wälder proaktiv zu schützen.

Wir sind überzeugt, dass ein aktualisiertes Gesetz noch vor Weihnachten verabschiedet werden kann, wenn die Fraktionen zusammenarbeiten. Wir appellieren im Vorfeld der Plenarabstimmung über den geplanten Aufschub des Gesetzes in der kommenden Woche an alle, die es mit dem Bürokratieabbau ernst meinen. Wer nach der "Kettensäge" schreit, muss auch liefern. Wollen die Grünen ihrem voraussichtlichen Kanzlerkandidaten nicht in den Rücken fallen, müssen sie auch hier liefern. Mit der Unterstützung aller Mitglieder des Europäischen Parlaments haben wir jetzt die Chance, den Worten Taten folgen zu lassen. Wir können wirklich Bürokratie abbauen - etwas, das das Europäische Parlament schon lange versprochen hat. Machen wir uns an die Arbeit!“

Hintergrund:
Die Änderungsanträge der EVP-Fraktion sind hier abrufbar: https://www.europarl.europa.eu/plenary/en/infos-details.html?id=1421&type=priorityInfo 

Für weitere Informationen:
Christine Schneider MdEP: +32 228 45791