Mertens: Ohne Zustimmung ist es Vergewaltigung

28.04.2026

Schutz vor sexueller Gewalt darf nicht vom Wohnort innerhalb der EU abhängen/ Polizei und Justiz brauchen klare, rechtssichere und praxistaugliche Regeln

Heute hat das Europäische Parlament den Bericht über einwilligungsbasierte Rechtsvorschriften zu Vergewaltigung in der EU angenommen. Dazu erklärt die Europaabgeordnete Verena Mertens (CDU):

„Der Schutz der sexuellen Selbstbestimmung darf in Europa nicht davon abhängen, in welchem Mitgliedstaat ein Opfer lebt. Entscheidend muss sein, ob eine sexuelle Handlung freiwillig gewollt war. Fehlender Widerstand darf niemals als Einverständnis gewertet werden.

In vielen Mitgliedstaaten ist dieser Maßstab bereits rechtlich verankert. In anderen stehen jedoch noch immer Gewalt, Drohung oder körperlicher Widerstand zu stark im Mittelpunkt. Das wird der Realität vieler Taten nicht gerecht – etwa, wenn Betroffene vor Angst erstarren, unter Druck stehen oder ihre hilflose Lage ausgenutzt wird.

Polizei und Justiz brauchen klare, rechtssichere und praxistaugliche Regeln. Nur so können Straftaten wirksam verfolgt und Täter konsequent zur Verantwortung gezogen werden. Eine einwilligungsbasierte Definition des Vergewaltigungstatbestandes schafft mehr Klarheit. Sie stärkt das Vertrauen in den Rechtsstaat und verbessert den Schutz von Betroffenen.

Mir war in den Verhandlungen besonders wichtig, dass der Bericht seinen strafrechtlichen Kern behält. Unterstützung, Prävention und Beratung sind für Betroffene unverzichtbar. Sie sind jedoch nicht Aufgabe des Strafrechts und deshalb nicht der Schwerpunkt dieses Berichts. Um diese Fragen werden wir uns weiter kümmern dürfen – insbesondere dort, wo es darum geht, sexuelle Selbstbestimmung zu stärken, eigene Grenzen klarer wahrzunehmen und Betroffene frühzeitig zu unterstützen.

Die heutige Abstimmung ist ein wichtiges Signal. Europa kommt einem gemeinsamen Schutzstandard näher, wie wir ihn in Deutschland seit Langem praktizieren. Das schafft mehr Rechtsklarheit, schließt Schutzlücken und stärkt den Schutz der sexuellen Selbstbestimmung in der Europäischen Union.“

Hintergrund:
Der Bericht knüpft an die Debatte über die EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt aus dem Jahr 2024 an. Eine EU-weite Regelung zur Definition von Vergewaltigung konnte damals nicht durchgesetzt werden.

Ziel des nun angenommenen Berichts ist es, die bestehenden Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten zu verringern und die Rechtsvorschriften stärker an der fehlenden freiwilligen Einwilligung auszurichten. Grundlage dafür sind unter anderem internationale Standards wie Artikel 36 der Istanbul-Konvention.

Der Bericht ist rechtlich nicht bindend, setzt aber einen politischen Impuls für mehr Rechtsklarheit, bessere Strafverfolgung und einen vergleichbaren Schutz von Betroffenen in der Europäischen Union.

Für weitere Informationen:
Verena Mertens: +32 228 45744