Mehr Rechte für Europas Bahnpassagiere

01.10.2020

Ähnliche Rechte für Bahnpassagiere wie im Flugverkehr / Bahnverkehr wird attraktiver und wettbewerbsfähiger

Zur heutigen Trilogeinigung zur Verbesserung der Bahngastrechte sagt Sven Schulze (CDU), Vizevorsitzender des Ausschusses für Verkehr und Tourismus:

„Die heutige Einigung ist ein großer Schritt für den europäischen Personenverkehr. Bahnreisende werden nun ähnliche Rechte bekommen, wie es im Flugverkehr der Fall ist. Damit wird der Bahnverkehr deutlich attraktiver und wettbewerbsfähiger. Im Kontext des Klimawandels und im Vorfeld des ‚European Year of Rail 2021‘ ist dies dringend notwendig. Der Schienenverkehr hat nicht nur im Gütertransport großes Potenzial. Auch ein attraktiver Personenverkehr auf der Schiene ist wichtig für die Entlastung der Umwelt und der Straßen.

Neu ist, dass Fahrgäste bei einer 100-minütigen Verspätung nun eine andere Zug- oder Busverbindung nutzen können. Dabei anfallende Kosten werden durch das ursprüngliche Bahnunternehmen erstattet. Das schafft Rechtssicherheit für Fahrgäste und Eisenbahnunternehmen gleichermaßen. Besonders erfreulich ist die verbesserte Barrierefreiheit: Personen mit Behinderungen müssen das Bahnunternehmen nur noch 24 Stunden vor Fahrtantritt über ihre geplante Reise informieren, um barrierefrei reisen zu können. Bisher liegt die Frist bei 48 Stunden. Außerdem soll die Fahrradmitnahme in Zügen erleichtert werden, indem eine verpflichtende Mindestanzahl an Fahrradstellplätzen pro Zug eingeführt wird.“

Hintergrund:
Neben der besseren Planbarkeit einerseits stellen die neuen Fahrgastrechte andererseits eine Herausforderung für die Unternehmen dar. Für die notwendigen Anpassungen ist eine Übergangsfrist von zwei Jahren vorgesehen. Zunächst muss die Trilogeinigung aber auch im Ministerrat und im Europäischen Parlament bestätigt werden.

Für weitere Informationen:
Sven Schulze MdEP, Tel. +32 228 45207