Filmförderung in Deutschland bleibt gesichert

16.05.2018

Sabine Verheyen (EVP/CDU):
Zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Klage des Videoanbieters „Netflix“ gegen die Abgabe zur Finanzierung der Filmförderung in Deutschland sagte die Sprecherin der EVP-Fraktion im Kulturausschuss des Europaparlaments, Sabine Verheyen (CDU):

„Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs ist erfreulich. Mit der Abgabe zugunsten der Filmförderung ist in der Tat keine Einschränkung der Dienstleistungsfreiheit innerhalb der EU gegeben, da alle Unternehmen, die in Deutschland mit Videodiensten auf dem Markt sind, erfasst sind. Das Urteil ist auch deshalb wichtig, da es Unternehmen, die ihren Sitz aus steuerlichen Gründen außerhalb Deutschlands haben, nicht noch zusätzlich belohnt werden. Es ist eine gute Nachricht, dass das System der Filmförderung in Deutschland im Sinne der kulturellen Vielfalt erhalten bleiben kann.“

Für weitere Informationen:
Sabine Verheyen MdEP, Tel. +32 2 284 7299