Düpont: Lettland, Litauen und Polen verdienen unsere volle Unterstützung und Solidarität

01.12.2021

EU-Kommission schlägt zeitlich befristet Ausnahmen für Lettland, Litauen und Polen vom Asyl-Acquis bei Registrierung, Aufnahme und Rückführungen von Flüchtlingen vor / Reaktion auf Situation an belarussischer Grenze

Zum Vorschlag der EU-Kommission für einen Notfallmechanismus gemäß Art. 78 Abs.3 AEUV zugunsten Lettlands, Litauens und Polens erklärt Lena Düpont (CDU), migrationspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Gruppe im Europaparlament:

"Die Versuche Lukaschenkos, mittels staatlich gelenkter Menschenschleusung die EU zu erpressen haben gezeigt, wie groß die Herausforderungen zum Schutz der EU-Außengrenze sind. Lettland, Litauen und Polen haben diesem Druck bisher standgehalten und sind ihrer Verpflichtung zum Grenzschutz nachgekommen. Diese Länder sind den hybriden Attacken in erster Linie ausgesetzt, betroffen aber ist die EU als Ganzes. Die Außengrenzstaaten verdienen aufgrund ihrer exponierten Lage und der elementaren Rolle die sie für die Sicherheit und den Schutz des Schengenraums einnehmen unsere volle Unterstützung und Solidarität.

Deshalb ist es richtig, dass die EU-Kommission Lettland, Litauen und Polen vorübergehend Ausnahmen vom Asyl-Acquis bei Registrierung, Aufnahme und Rückführungen gewährt.

Der EuGH hat bereits 2017 festgestellt, dass unter außergewöhnlichen Umständen im Falle eines plötzlichen Zustroms von Drittstaatsangehörigen, der das normale Funktionieren des gemeinsamen Asylsystems unmöglich macht, Artikel 78 Absatz 3 AEUV angewandt werden kann. Die Europäische Union und jeder Mitgliedsstaat sind natürlich nach wie vor zur Einhaltung der Grundrechte verpflichtet. Sie sind es im gleichen Maß, wie sie durch nationales, europäisches und internationales Recht verpflichtet sind, ihre Grenzen zu schützen und kriminelle Netzwerke zu bekämpfen, die die Schwächsten schmuggeln und ausbeuten. Dies gilt umso mehr, wenn diese Netze staatlich gefördert werden und sich der Instrumentalisierung von Migrationsströmen bedienen, wie es Erdogan oder Lukaschenko tun.

Zweifellos ist es ein heikles Gleichgewicht, welches als Gemeinschaftsaufgabe begriffen und als Gemeinschaftsaufgabe gelöst werden muss. Illegale Pushbacks sind und bleiben ein Verstoß gegen europäisches und internationales Recht. Das bedeutet aber weder, dass der Zugang zu einem Verfahren praktisch an jedem Zentimeter einer Grenze möglich ist, noch, dass jeder, der um Schutz bittet, diesen auch erhält.

Eine erfolgreiche Reform des gemeinsamen Asylsystems gibt uns die nötigen Instrumente an die Hand. Schnellere und geordnete Asylverfahren an den Außengrenzen in Kombination mit wirksamen Rückführungen sind der Garant für Rechtssicherheit und effektiven Grenzschutz. Wir sind diejenigen, die bei einer geordneten Verwaltung das Sagen haben müssen - und nicht Diktatoren, die die Stabilität der Union gefährden."

Für weitere Informationen:
Lena Düpont MdEP: +32 228 45319