Am Nachmittag haben sich die Unterhändler des Europäischen Parlaments und der Ratspräsidentschaft im Trilog auf die Überarbeitung der Richtlinie zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern sowie von Darstellungen sexuellen Missbrauchs von Kindern geeinigt. Dazu erklärt Lena Düpont (CDU), innenpolitische Sprecherin der EVP-Fraktion:
„Die Überarbeitung dieser Richtlinie gibt der Justiz und den Ermittlungsbehörden endlich mehr Handhabe gegenüber Straftaten, die sich erst mit der zunehmenden Nutzung von Technologien und künstlicher Intelligenz für kriminelle Machenschaften entwickelt haben.
Dabei wurden nicht nur weitere Straftatbestände wie die Anbahnung an Kinder oder das Livestreamen von Missbrauch aufgenommen, sondern auch Verjährungsfristen angehoben. Sie belaufen sich auf bis zu 32 Jahren nach Vollendung des Schutzalters bei den schwersten Straftaten gegenüber Kindern.
Da viele Missbrauchsopfer erst im späteren Erwachsenenalter über ihre Erfahrungen sprechen, kann diese Harmonisierung ihnen helfen, Gerechtigkeit zu erfahren.
Ich begrüße diese Entwicklungen und auch die Anhebung des Strafmaßes für diese schrecklichen Straftaten.
Die jetzt gefundene Einigung erweitert unseren Instrumentenkasten zum Schutz der Kinder und erhöht die Abschreckung für potenzielle und tatsächliche Täter.“
Hintergrund:
Weitere Informationen zum Gesetzgebungsverfahren
Die heute abgeschlossene Richtlinie ist nicht die Verordnung zur Festlegung von Vorschriften zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern
Dieser Verordnungsvorschlag wird derzeit ebenfalls zwischen den Co-Gesetzgebern verhandelt und soll die Rechtslücke schließen, die seit des Scheiterns der Verlängerung einer zuvor bestehenden Übergangsregelung besteht
Für weitere Informationen:
Lena Düpont MdEP: +32 228 45319

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