Doleschal: Einhaltung des internationalen Aarhus-Übereinkommens durch die EU endlich in Reichweite

12.07.2021

Trilogeinigung zur überarbeiteten EU-Aarhus-Verordnung / Weg für einen effektiven Zugang zur Justiz in Umweltangelegenheiten geebnet / Aarhus Vollversammlung entscheidet im Oktober 2021 über Vertragskonformität der EU

Zur Trilog-Einigung über die überarbeitete Aarhus-Verordnung der Europäischen Union erklärt Christian Doleschal (CSU), Berichterstatter des Europaparlaments und Mitglied im Umweltausschuss:

"Endlich ist die Einhaltung des internationalen Aarhus-Übereinkommens durch die EU in Reichweite. Heute haben wir den Trilog zur Überarbeitung der Aarhus-Verordnung abgeschlossen, damit wird der Weg für einen effektiven Zugang zur Justiz in Umweltangelegenheiten geebnet. Wie vom internationalen Kontrollgremium der Aarhus-Konvention gefordert, wird der Anwendungsbereich der Aarhus-Verordnung erheblich erweitert, aber auf eine Weise, die Konformität mit den EU-Verträgen und Rechtssicherheit gewährleistet. Projekte und Beihilfen, die unsere heimische Wirtschaft stärken, dürfen nicht durch ein Übermaß an Bürokratie aufgehalten werden. Staatliche Beihilfen sind für die wirtschaftliche Erholung nach der Pandemie so wichtig wie noch nie und sind ein gutes Beispiel dafür, warum bei einer umweltrechtlichen Überprüfung mit Maß und Ziel vorgegangen werden muss. Darum wird in der Verordnung selbst noch keine Anfechtbarkeit von Beihilfenentscheidungen vorgesehen. Vielmehr verpflichtet sich die Kommission zunächst zu einer Folgenabschätzung, der dann bei Bedarf weitere legislative Schritte folgen können.

Das Trilogergebnis wird von allen drei Institutionen, Parlament, Rat und Kommission, als ein voller Erfolg bewertet. Es gibt eine klare Einigung, die gewährleisten wird, dass die EU ihre Verpflichtungen nach internationalem Recht erfüllt. Besonders herausfordernd war an diesem Gesetzesprojekt, mit welcher Eile und Effizienz die Mitgesetzgeber vorgehen mussten: Der Kommissionsvorschlag wurde erst im Oktober 2020 vorgelegt, dabei muss schon im Oktober 2021 die Vollversammlung der Aarhus-Vertragsstaaten darüber urteilen, ob die Reform der Mitgesetzgeber ausreichend ist. Auf den heutigen Abschluss der Verhandlungen können die EU-Institutionen zu Recht stolz sein. "

Hintergrund:
Die internationale Aarhus-Konvention regelt den Zugang zur Justiz in Umweltangelegenheiten. Die Europäische Union und auch die Mitgliedstaaten sind der Konvention vollumfänglich beigetreten. Jedoch hatte das internationale Aarhus-Kontroll-Gremium der EU vorgeworfen, die Konvention nicht in ausreichendem Maße umzusetzen. Aus diesem Grund hat die Kommission vorgeschlagen, insbesondere die administrative Überprüfung von EU-Verwaltungsakten der in Geltung stehenden Aarhus-Verordnung neu zu fassen. Am heutigen Abend haben sich die Unterhändler des Europaparlaments (unter Leitung des Berichterstatters Christian Doleschal) mit den Vertretern der slowenischen Ratspräsidentschaft im Trilog-Verfahren auf einen Gesetzestext geeinigt. Nach der heutigen Einigung soll auf dem nächsten Treffen der Aarhus-Vertragsstaaten im Oktober 2021 offiziell über die Vertragskonformität der Europäischen Union mit der Aarhus-Konvention entschieden werden.

Für weitere Informationen:
Christian Doleschal MdEP: +32 228 45288