Doleschal: Vergaberechtsreform braucht Einfachheit, Rechtssicherheit und Tempo setzen

09.09.2026

EU-Kommission legt Vorschlag für eine Reform des europäischen Vergaberechts vor /  Zusammenlegung mehrerer europäischer Rechtsakte / Handlungsfähigkeit des Staates auf allen Ebenen erhalten und stärken

Zum heute von der EU-Kommission vorgelegten Vorschlag für eine Reform des europäischen Vergaberechts durch eine neue Vergaberechtsverordnung erklärt Christian Doleschal (CSU), erster Stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO) und Berichterstatter der EVP-Fraktion für den Initiativbericht des Europäischen Parlaments für die Reform des Vergaberechts:

„Mit einem Anteil von rund 15 Prozent am Bruttoinlandsprodukt der EU ist die öffentliche Auftragsvergabe ein zentraler Hebel für Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Investitionen in Europa. Gleichzeitig ist das europäische Vergaberecht in den vergangenen Jahren immer komplexer und unübersichtlicher geworden. Gerade kleinere Kommunen stoßen dabei zunehmend an die Grenzen des Leistbaren.

Die Zusammenlegung mehrerer europäischer Rechtsakte und die im Vorschlag enthaltenen Vereinfachungen sind ausdrücklich zu begrüßen. Es braucht jetzt eine pragmatische Umsetzung ohne neue bürokratische Hürden. Die Reform muss auf Einfachheit, Rechtssicherheit und Tempo setzen. Entscheidend ist, dass dies tatsächlich bei den Vergabestellen und Praxisanwendern vor Ort ankommt. Öffentliche Auftraggeber brauchen klare Verfahren und Flexibilität, statt zusätzlicher Prüf- und Nachweispflichten. Genauso müssen kleinere und mittelständische Unternehmen einen einfachen Zugang zu öffentlichen Aufträgen erhalten.

Die vorgesehene digitale Plattform bietet großes Potenzial, Verfahren zu beschleunigen und den Aufwand für Auftraggeber und Unternehmen deutlich zu verringern. Es kommt darauf an, dass diese zuverlässig und praxistauglich funktioniert, bevor die neuen Regelungen zur Anwendung kommen.

Im Europäischen Parlament werden wir konstruktiv an diesem Vorschlag arbeiten. Die Reform muss sich unter den unterschiedlichen nationalen Gegebenheiten und Rahmenbedingungen praxisnah umsetzen lassen. Am Ende geht es darum, die Handlungsfähigkeit des Staates auf allen Ebenen zu erhalten und zu stärken. Gerade angesichts extremistischer Kräfte, die das Vertrauen in staatliche Institutionen zu untergraben versuchen, muss die öffentliche Hand zeigen, dass sie Probleme lösen und Vorhaben zügig umsetzen kann. Dabei kommt dem Vergaberecht für die Sicherung der Daseinsvorsorge, für die entscheidenden Zukunftsinvestitionen und für die Reaktion auf neue Entwicklungen eine Schlüsselrolle zu. Es braucht eine Reform, die die öffentliche Hand zu einem wirksamen, verlässlichen und attraktiven Auftraggeber macht.“

Hintergrund:
Die EU-Kommission hat heute einen Vorschlag für eine Reform des europäischen Vergaberechts veröffentlicht. Die vorgeschlagene Verordnung soll die aktuell geltenden drei Richtlinien für die klassische öffentliche Auftragsvergabe (Richtlinie 2014/24/EU), für die Vergabe in den Sektoren Wasser, Energie, Verkehr und Post (Richtlinie 2014/25/EU), sowie für die Vergabe von Konzessionen (Richtlinie 2014/23/EU) zusammenführen und ersetzen. Das Europäische Parlament hat sich im vergangenen Jahr in Form eines Initiativberichts (2024/2103(INI)) zu einer Reform des Vergaberechts positioniert. Für diesen Bericht war Christian Doleschal Berichterstatter der EVP-Fraktion.

Für weitere Informationen:
Christian Doleschal MdEP: +32 228 45288