Schwab: Strafe gegen Google zu niedrig

02.09.2026

Strafe wegen Nichteinhaltung des Digital Market Acts schließt dessen Umsetzung vorerst ab/ fast alle offenen Wettbewerbsfragen im digitalen Binnenmarkt wurden angegangen/ angesichts des wirtschaftlichen Schadens, der in Europa entstanden ist ist die Strafe von 890 Millionen Euro zu niedrig

Zur heutigen Entscheidung der Europäischen Kommission bezüglich der Geldstrafe gegen Google wegen Verstößen gegen den Digital Markets Act (DMA) erklärt Andreas Schwab (CDU), Berichterstatter des Europäischen Parlaments für den DMA:

„Die Europäische Kommission hat heute zwei Entscheidungen wegen Nicht-Einhaltung des DMA durch Google getroffen und eine Strafe von insgesamt 890 Millionen Euro verhängt. Beide Entscheidungen machen deutlich, dass die Begünstigung eigener Dienste – sei es bei Shopping, Hotels, Transport oder Sportergebnissen – sowie die Einschränkung der Kommunikations- und Wahlfreiheit von App-Entwicklern klare Verstöße gegen den DMA darstellen.

Mit diesen Entscheidungen zu Google kommt die Umsetzung des DMA zu einem vorläufigen Abschluss, weil nun fast alle offenen Wettbewerbsfragen im digitalen Binnenmarkt angegangen wurden. Angesichts des wirtschaftlichen Schadens, der in Europa in den vergangenen 15 Jahren entstanden ist, sind die beiden Strafen von 890 Millionen Euro jedoch zu niedrig.

Google hat seine marktbeherrschende Stellung gerade im Bereich der Suche missbraucht, die EU muss daher die Umsetzung der Entscheidung präzise überwachen, möglicherweise auch künftig weitere Strafen verhängen“.

Für weitere Informationen:
Andreas Schwab MdEP: +32 228 45938