Düpont: Kinderschutz im Internet darf nicht weiter aufgeschoben werden

09.07.2026

Europäisches Parlament verpasst die unmittelbare Wiedereinsetzung der Übergangsregelung zur freiwilligen Aufdeckung von Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs im Internet / bestehende Rechtslücke bleibt vorerst bestehen und erschwert die Identifizierung von Opfern sowie die Strafverfolgung von Tätern / Verfahren geht nun zurück an die Mitgliedstaaten / EVP fordert weiterhin einen dauerhaften Rechtsrahmen für wirksamen Kinderschutz und den Schutz der Grundrechte

Das Europäische Parlament hat heute für Änderungen an der bereits von den Mitgliedstaaten beschlossenen Übergangsregelung, die die es Online-Plattformen erlaubt, Darstellungen von sexuellem Kindesmissbrauch im Internet aufzuspüren und zu melden gestimmt. Damit wurde die unmittelbare Wiedereinsetzung der Übergangsregelung verpasst. Nun müssen sich die Mitgliedstaaten mit den vom Parlament geforderten Änderungen befassen. Dazu erklärt Lena Düpont (CDU), innenpolitische Sprecherin der EVP-Fraktion:

„Der Ausgang der heutigen Abstimmung ist erst einmal enttäuschend. In einer bemerkenswerter Einigkeit von Rechts- und Linksaußen und Teilen von Grünen, Sozialdemokraten und Liberalen hat das Parlament es verpasst, die Vorlage des Rates anzunehmen und den Kinderschutz im Internet unmittelbar wieder zu stärken.

Durch die Annahme von Änderungen am Text des Rates lässt das Parlament vorerst die Rechtslücke bestehen, die Online-Plattformen daran hindert, Kindesmissbrauchsdarstellungen freiwillig aufzuspüren und zu melden.

Wichtig ist, dass das Verfahren noch nicht vorbei ist, denn die Parlamentsposition wird nun den Mitgliedstaaten erneut vorgelegt. Die Parlamentsposition ist nicht wofür wir als EVP-Fraktion gekämpft haben. Wir bitten den Rat, die Annahme die Parlamentsposition mit den beschlossenen Änderungen zu erwägen, um die bestehende Rechtslücke zu schließen.

Seit April fehlt den Plattformen die Rechtssicherheit, Kindesmissbrauchsdarstellungen freiwillig aufzuspüren und zu melden, obwohl etwa 8 von 10 Ermittlungen wegen sexuellen Kindesmissbrauchs mit Meldungen von Online-Plattformen beginnen. Weniger Meldungen bedeuten nicht weniger Missbrauch, sondern weniger identifizierte Opfer und weniger Täter, die vor Gericht gestellt werden.

Die Übergangsregelung war keine „Chat-Kontrolle“. Auch ohne Änderungen hätte sie lediglich den bereits bestehenden Rechtsrahmen wiederhergestellt und dabei alle bestehenden Schutzvorkehrungen gemäß der DSGVO und den ePrivacy-Vorschriften gewahrt. Auch Ende-zu-Ende-Verschlüsselung wäre weiterhin geschützt gewesen, die Aufdeckung freiwillig und zielgerichtet geblieben. Über eine dauerhafte Lösung wird weiterhin im Rahmen des regulären Gesetzgebungsverfahrens verhandelt.

Die EVP wird sich weiterhin für einen dauerhaften Rechtsrahmen einsetzen, der sowohl Kinder als auch die Grundrechte schützt.“

Für weitere Informationen:
Lena Düpont MdEP: +33 388 1 75319