Düpont: Rechtslücke beim Schutz von Kindern im Internet schließen

07.07.2026

Europäisches Parlament stimmt für Dringlichkeitsverfahren zur Verlängerung der Übergangsregelung für die freiwillige Aufdeckung von Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs im Internet / wichtiger Schritt zur Schließung der seit April bestehenden Rechtslücke / finale Abstimmung über die Verlängerung der Übergangsregelung folgt am Donnerstag

Das Europäische Parlament hat heute dafür gestimmt, im Dringlichkeitsverfahren über die Übergangsregelung, die die es Online-Plattformen erlaubt, Darstellungen von sexuellem Kindesmissbrauch im Internet aufzuspüren und zu melden, zu entscheiden.  Dazu erklärt Lena Düpont (CDU), innenpolitische Sprecherin der EVP-Fraktion:

„Das Europäische Parlament hat es heute geschafft, einen wichtigen Schritt zum besseren Schutz von Kindern im Internet zu unternehmen, indem es das Dringlichkeitsverfahren zur Verlängerung der Übergangsverordnung über die freiwillige Aufdeckung Kindesmissbrauchsdarstellungen angenommen hat. Damit könnte die seit dem 4. April 2026 bestehende Rechtslücke aufgehoben werden.

Dies ist keine rein verfahrensrechtliche Frage, sondern hat konkrete Folgen für die Sicherheit von Kindern. Seit dem Auslaufen der Rechtsgrundlage sind Online-Plattformen nicht mehr in der Lage, Darstellungen über sexuellen Kindesmissbrauch freiwillig aufzuspüren und zu melden. Täglich entgehen nun rund 54.795 Meldungen, obwohl 8 von 10 Ermittlungen wegen sexuellen Kindesmissbrauchs mit Meldungen von Online-Plattformen beginnen. Weniger Meldungen bedeuten nicht weniger Missbrauch, sondern dass weniger Opfer identifiziert und weniger Täter gestoppt werden.

Der Zeitpunkt könnte kaum ungünstiger sein. Die Meldungen über sexuellen Kindesmissbrauch im Internet sind von rund einer Million im Jahr 2010 auf mehr als 20,5 Millionen im Jahr 2024 gestiegen, während KI-generiertes Missbrauchsmaterial in alarmierendem Tempo zunimmt.

Die EVP-Fraktion hat sich dafür eingesetzt, diese Gesetzeslücke zu schließen, indem sie den bestehenden vorläufigen Rechtsrahmen bis zum Inkrafttreten einer dauerhaften Verordnung verlängert hat. Dieser Vorschlag sieht weder neue Überwachungsbefugnisse vor noch untergräbt er die End-zu-End-Verschlüsselung. Er bewahrte das gezielte, freiwillige Aufdeckungssystem, das seit Jahren unter strengen Datenschutzgarantien funktioniert.

Mit dem positiven Ausgang der heutigen Dringlichkeitsabstimmung können wir am Donnerstag über den tatsächlichen Inhalt abstimmen: die erneute Verlängerung der Übergangsverordnung zur freiwilligen Durchleuchtung von Missbrauchsdarstellungen.

Die Abstimmung am Donnerstag über die Verlängerung der Übergangslösung wird keine Formsache. Ich appelliere an alle Kollegeninnen und Kollegen vernünftig zu handeln und sich nicht in Überlegungen zu verzetteln, die am Ende nur den Tätern dienen.“

Hintergrund:
Nach der heutigen Verfahrensabstimmung wird das Europäische Parlament am Donnerstag ab 12h über die Übergangsregelung abstimmen.

Für weitere Informationen:
Lena Düpont MdEP: +33 388 1 75319