Liese: Kein Verbot für „Veggie-Burger“ und vegetarische Wurst

16.06.2026

Europäisches Parlament bestätigt Reform der gemeinsamen Marktordnung / generelles Verbot von Bezeichnungen wie „Veggie-Burger“ oder vegetarischer Wurst vom Tisch / Verbraucherinnen und Verbraucher behalten klare Orientierung bei pflanzlichen Alternativen / Bezeichnungen mit direktem Tierbezug künftig an tierische Inhaltsstoffe gebunden

Das Europäische Parlaments hat heute endgültig die Reform der gemeinsamen Marktordnung ("Imart-Bericht") angenommen. Darin wurde auch die Bezeichnung von Fleischersatzprodukten wie "Veggie-Burger" behandelt. Damit bestätigt das Parlament, dass es ein generelles Verbot dieser Bezeichnungen nicht geben wird. Dazu erklärt Peter Liese (CDU), Sprecher der EVP-Fraktion im für Lebensmittelsicherheit und Lebensmittelkennzeichnung zuständigen Ausschuss (ENVI):

"Ein Verbot der Bezeichnungen Veggie-Burger und vegetarischer Wurst ist vom Tisch. Die Vernunft hat sich durchgesetzt. Wenn auf einem Produkt vegetarisch oder vegan steht, dann weiß jeder halbwegs intelligente Mensch, dass es sich nicht um Fleischprodukte handelt. Die Menschen sollen selbst entscheiden, was sie essen und was sie nicht essen.

Der Gesetzestext sieht vor, dass Bezeichnungen, die sich unmittelbar auf ein Tier beziehen, wie „Chicken“, „Pork“ oder „Rinderhüfte“, in Zukunft aus diesen tierischen Bestandteilen hergestellt werden müssen. Mich stört allerdings, dass auch die Bezeichnung "Steak" nicht mehr erlaubt ist. Das stiftet vermutlich eher Verwirrung und wäre nicht nötig gewesen."

Für weitere Informationen:
Dr. Peter Liese MdEP: +33 3881 75981