Mertens: Europaweite Definition von Vergewaltigung voranbringen!

25.02.2026

Bericht zu auf Einverständnis basierenden Rechtsvorschriften für Vergewaltigung angenommen /  Strafverfolgung europaweit erleichtern

Die Ausschüsse für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) sowie für die Rechte der Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter (FEMM) haben heute den gemeinsamen Bericht zu „auf Einverständnis basierenden Rechtsvorschriften für Vergewaltigung in der EU“ angenommen. Dazu erklärt die Europaabgeordnete Verena Mertens (CDU):

„Die Definition von Vergewaltigung muss sich in ganz Europa klar an der freiwilligen Zustimmung orientieren. Fehlender Widerstand darf niemals als Einverständnis zu sexuellen Handlungen gewertet werden.

In vielen Mitgliedstaaten ist dieser Ansatz bereits Standard. Jetzt geht es darum, ihn konsequent für die gesamte Europäische Union zu erreichen – also auch dort, wo das noch nicht in gleicher Klarheit wie bei uns in Deutschland gilt. Polizei und Justiz brauchen eine rechtssichere, praxistaugliche und europaweit vergleichbare Definition von Vergewaltigung, um Straftaten effektiv zu verfolgen und Täter konsequent zur Verantwortung zu ziehen. Ein zustimmungsbasiertes Verständnis des Tatbestands der Vergewaltigung schafft Klarheit, stärkt das Vertrauen in den Rechtsstaat und setzt ein deutliches gesellschaftliches Signal.

Genauso wichtig ist Prävention, ohne Schuldumkehr: Niemand muss sich wehren, damit der Staat schützt – die Verantwortung liegt immer beim Täter. Gleichzeitig dürfen wir einen Irrglauben nicht stehen lassen: Gegenwehr macht eine Tat nicht „schlimmer“. Ein klares „Nein“, Grenzen setzen, laut werden und Hilfe holen können Übergriffe frühzeitig stoppen. Darin sollten wir Frauen stärken. Und es gilt ebenso klar: Fehlender Widerstand darf niemals gegen Betroffene ausgelegt werden.

Schlussendlich dürfen Würde, Freiheit und körperliche Unversehrtheit von Frauen nicht vom Wohnort innerhalb der EU abhängen. Jede Einzelne soll von einem klaren, zustimmungsbasierten Schutzstandard profitieren – so, wie wir ihn in Deutschland seit Langem praktizieren.“

Hintergrund:
Der Bericht unterstreicht die zentrale Bedeutung einer europaweit einheitlichen, zustimmungsbasierten Definition von Vergewaltigung und stellt damit vergleichbare und wirksame Schutzstandards in der gesamten EU in den Mittelpunkt. Die Definition soll sich am internationalen Standard der frei gegebenen Zustimmung sowie an Artikel 36 der Istanbul-Konvention orientieren.

Für weitere Informationen:
Verena Mertens: +32 228 45744