Schneider/Liese: Anpassungsvorschlag der EU-Entwaldungsverordnung muss jetzt Praxistests bestehen

21.10.2025

Kommission schlägt Anpassungen der EU-Entwaldungsverordnung vor / vorgesehen ist eine Verschlankung der Sorgfaltspflicht für Klein- und Kleinstunternehmen aus Ländern mit niedrigem Entwaldungsrisiko / genereller Abbau der Bürokratielasten im Bereich ist ein großer Erfolg der EVP

 

Die EU-Kommission hat heute Anpassungen der EU-Entwaldungsverordnung vorgeschlagen. Dazu erklären

Christine Schneider (CDU), parlamentarische Geschäftsführerin der CDU/CSU-Gruppe und Berichterstatterin der EVP-Fraktion für die Entwaldungsverordnung:
„Wir erkennen an, dass sich die Europäische Kommission bewegt hat. Die vorgeschlagenen Anpassungen gehen grundsätzlich in die richtige Richtung: Sie bringen spürbare Vereinfachungen und nehmen endlich viele der Bedenken auf, die wir seit langem vorgebracht haben. Entscheidend wird nun sein, ob diese Änderungen tatsächlich die Probleme lösen, mit denen unsere Betriebe in der Praxis konfrontiert sind.

Es ist ein wichtiges Signal, dass diejenigen, die entwaldungsfrei wirtschaften, nicht länger unter einem Berg an Bürokratie leiden sollen“, so Schneider weiter. „Wir werden den Vorschlag nun im Detail prüfen – mit dem klaren Ziel, dass am Ende echte Entlastung für die betroffenen Klein- und Kleinstunternehmen steht. Unser Ziel ist ein schnelles Verfahren, damit Betriebe möglichst bald Rechtssicherheit und praktikable Vereinfachungen erhalten.“

Peter Liese (CDU), umweltpolitischer Sprecher der EVP-Fraktion:
"Der Vorschlag der Kommission geht definitiv in die richtige Richtung. Die berechtigten Sorgen von Unternehmen, Waldbesitzern und Landwirten werden ernst genommen. Kleine Betriebe können komplett von jeglicher Berichtspflicht ausgenommen werden, wenn die Daten z.B. bei Forstämtern oder Landwirtschaftskammern vorliegen. Außerdem soll nur der Erstinverkehrbringer der betroffenen Produkte die Daten liefern, Unternehmen, die diese Produkte weiterverarbeiten, sollen diese Daten nicht erneut liefern müssen. Natürlich ist die globale Entwaldung ein weltweites Problem, aber wir müssen aufpassen, dass wir bei der Bekämpfung keine Bürokratiemonster erschaffen. Wir werden die Einzelheiten sehr genau prüfen und dann unsere abschließende Meinung festlegen."

Hintergrund:
Die Änderungen sehen unter anderem Ausnahmen für Klein- und Kleinstunternehmen aus Ländern mit niedrigem Entwaldungsrisiko vor. Für diese wird die bisherige Sorgfaltspflicht verschlankt. Zudem soll das Prinzip des Erstinverkehrbringers etabliert werden. Das heißt es soll in Zukunft auf die Sorgfaltspflichterklärung des Erstinverkehrbringers verwiesen werden können, was wiederum die Lieferkette entlastet. Dies ist ein großer Erfolg der EVP.

Für weitere Informationen:
Christine Schneider MdEP: +33 388 175791
Dr. Peter Liese MdEP: +33 388 175981