Gieseke/Ferber: Endlich einheitliche und vernünftige Führerscheinregeln in ganz Europa

21.10.2025

EP bestätigt die Neufassung der EU-Führerscheingesetzgebung / das begleitete Fahren, ein deutsches Erfolgsmodell, wird endlich EU-weit eingeführt / gegenseitige Anerkennung vom Führerscheinentzug jetzt nach schweren Verkehrsdelikten möglich

 

Das Europäische Parlament hat heute die Neufassungen der EU-Führerscheingesetzgebung (Führerschein-RL und RL über den Fahrberechtigungsverlust mit unionsweiter Wirkung) bestätigt. Es erklären:

Jens Gieseke (CDU), verkehrspolitischer Sprecher der EVP-Fraktion, zur Führerschein-Richtlinie
"Das begleitete Fahren wird endlich EU-weit eingeführt – ein wichtiger Schritt, der gerade Menschen in Grenzregionen entlastet. Das deutsche Erfolgsmodell wird europäisch! Als CDU/CSU-Gruppe haben wir uns seit Jahren dafür eingesetzt. Das System gilt künftig auch freiwillig für Berufskraftfahrer und stärkt so Verkehrssicherheit und Fachkräftegewinnung in Europa. Auch Freiwillige in Feuerwehren und Zivilschutz profitieren: Nach zusätzlicher Schulung dürfen sie künftig Einsatzfahrzeuge mit Klasse B fahren – eine pragmatische Lösung für diejenigen, die uns helfen.

Wir setzen auf Vertrauen statt Bevormundung: Die Mitgliedstaaten entscheiden weiterhin selbst über medizinische Tests und können so auf nationale Gegebenheiten reagieren. Ein klarer Sieg für das Subsidiaritätsprinzip. Zudem haben wir höhere Gewichtsgrenzen für Führerscheine der Klassen B und BE erreicht, um dem zusätzlichen Gewicht von Elektro- und Hybridfahrzeugen Rechnung zu tragen. Die Gewichtserhöhung gilt auch für Wohnwagen - unabhängig vom Antriebstyp."

Markus Ferber (CSU), Berichterstatter der EVP-Fraktion, zur Richtlinie zum Fahrberechtigungsverlust mit unionsweiter Wirkung:
„Wer im Ausland durch einen gravierenden Verkehrsverstoß auffällt und seinen Führerschein verliert, der ist auch zuhause eine Gefahr für den Verkehr. Dass in diesen besonders schweren Fällen die gegenseitige Anerkennung vom Führerscheinentzug nicht längst möglich ist, ist angesichts des grenzenlosen Verkehrs in Europa nicht vermittelbar.

Mir war in den Verhandlungen besonders wichtig, dass wir uns bei der Anwendung des grenzüberschreitenden Führerscheinentzugs auf die besonders schweren Delikte konzentrieren und nicht bereits Urlauber treffen, die aus Unkenntnis lokaler Regelungen eine geringfügige Strafe im Ausland bekommen. Als CDU/CSU haben wir uns außerdem Bestrebungen für ein harmonisiertes europäisches Punktesystem entgegengestellt. Die nationalen Systeme sind auch heute schon ausreichend und für die Bürger besser verständlich.“

Hintergrund:
Bereits im März 2025 hatten sich Europäisches Parlament und Mitgliedstaaten auf die Neufassung der beiden Führerschein-Gesetzgebungen geeinigt.

Die folgenden schweren Delikte können nun zum Führerscheinverlust in der gesamten Europäischen Union führen: Fahren unter Alkohol- und/oder Drogeneinfluss, übermäßige Geschwindigkeitsüberschreitung (50km/h über dem Tempolimit), gefährliche Fahrweise, die den Tod oder eine schwere Verletzung verursacht.

Für weitere Informationen:
Jens Gieseke MdEP: +33 388 175556
Markus Ferber MdEP: +33 388 175230