Gieseke zur EU-Altfahrzeugverordnung: Automobilindustrie nicht überfordern

08.09.2025

EU-Parlament positioniert sich zur EU-Altfahrzeugeverordnung / Rahmenbedingungen, damit Fahrzeuge künftig leichter recycelt und wiederverwendet werden können / keine neue Nachweispflicht beim Verkauf verkehrstauglicher Gebrauchtwagen

Am morgigen Dienstag stimmt das Europäische Parlament über seine Positionierung zur EU-Altfahrzeugverordnung ab. Eine Plenardebatte dazu findet bereits am heutigen Abend ab ca. 18:40h statt. Dazu erklärt Jens Gieseke (CDU), verkehrspolitischer Sprecher der EVP-Fraktion und Co-Berichterstatter des Europäischen Parlaments:

"Die Automobilindustrie ist ein zentraler Motor für Wirtschaftswachstum und Innovation in Europa – und wir setzen uns dafür ein, sie zu stärken. Mit der neuen EU-Altfahrzeugverordnung schaffen wir klare Rahmenbedingungen, damit Fahrzeuge künftig leichter recycelt und wiederverwendet werden können. Fahrzeuge müssen so konstruiert werden, dass sie am Ende ihrer Nutzung einfacher auseinander gebaut und ihre Teile einfacher wiederverwertet und recycelt werden können.

Die Position des Europäischen Parlaments – getragen von den demokratischen Fraktionen der Mitte – stärkt die Kreislaufwirtschaft im Automobilsektor, fördert die Dekarbonisierung und sichert die Unabhängigkeit Europas von wichtigen Rohstoffimporten. Gleichzeitig haben wir erreicht, die Automobilindustrie nicht durch unrealistische Zielvorgaben zu überfordern. Deshalb setzen wir auf Praxistauglichkeit: realistische Vorgaben, weniger Bürokratie, Technologieoffenheit und faire Wettbewerbsbedingungen für alle Marktteilnehmer.

Wichtig: Die Verordnung schafft keine neue Nachweispflicht beim Verkauf verkehrstauglicher Gebrauchtwagen innerhalb der EU. Nur beim Export in Drittländer ist eine Dokumentation nötig, um illegale Schrottexporte zu verhindern und wertvolle Rohstoffe in Europa zu halten.
 
Gut auch für alle Oldtimer-Fans: Historische Fahrzeuge und Spezialfahrzeuge – etwa von Feuerwehr, Polizei, Rettungsdiensten oder kleinere gewerbliche Aufbauten – bleiben ausdrücklich von der Verordnung ausgenommen.

Die neue Verordnung fördert den Umweltschutz, ohne die wirtschaftliche Realität aus dem Blick zu verlieren."

Hintergrund:
Die Altfahrzeugverordnung ist einer der noch nicht abgeschlossenen Gesetzgebungen im Rahmen des EU Green Deal. Die neue Verordnung sieht eine Überarbeitung der bestehenden Vorschriften vor, um verbindliche Anforderungen an nachhaltiges Fahrzeugdesign, eine ressourcenschonende Produktion sowie eine umweltgerechte Entsorgung festzulegen. Gleichzeitig sollen die Regelungen in allen EU-Mitgliedstaaten vereinheitlicht werden, um die Wertschöpfung in der Automobilbranche krauslauffähiger auszurichten.

Die Parlamentsposition sieht vor, dass innerhalb von sechs Jahren Neufahrzeuge zu 20 % aus recyceltem Kunststoff bestehen müssen. Nach zehn Jahren steigt der Anteil auf 25 %. Von den 25 % sollen künftig 15 % aus Altfahrzeugen stammen. Zudem werden auch Vorverbraucherabfälle miteinbezogen, wodurch die Industrie mehr Spielraum erhält, um die Vorgaben zu erfüllen und zugleich eine hohe Qualität der Rezyklate zu gewährleisten.
Nach der morgigen Abstimmung können Parlament und Rat interinstitutionelle Verhandlungen ("Trilog") aufnehmen. Der Rat hatte sich bereits Mitte Juni positioniert.  

Weitere Informationen zum Gesetzgebungsverfahren:
https://oeil.secure.europarl.europa.eu/oeil/en/procedure-file?reference=2023/0284(COD)
Pressemitteilung des Rates zu dessen Position:
https://www.consilium.europa.eu/en/press/press-releases/2025/06/17/circular-economy-council-adopts-position-on-the-recycling-of-vehicles-at-the-end-of-their-life/#:~:text=The%20Council%20position%20clarifies%20where,limit%20for%20it%2C%20shredding).

Für weitere Informationen:
Jens Gieseke MdEP: +33 388 175556