Walsmann: Gefährliches Spielzeug hat im Kinderzimmer nichts zu suchen

14.02.2024

Besserer Schutz vor gefährlichen chemischen Stoffen / strenge Auflagen für vernetztes Spielzeug / Verordnung führt zu einheitlichem Sicherheitsniveau

Der Binnenmarktausschuss hat heute Maßnahmen zur Stärkung der Spielzeugsicherheit angenommen. Dazu erklärt Marion Walsmann (CDU), Mitglied im Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz und Berichterstatterin des Europäischen Parlaments für das Dossier:

„Gefährliches Spielzeug hat im Kinderzimmer nichts zu suchen. Es ist inakzeptabel, dass Spielzeug schon seit Jahren die Liste der am häufigsten gemeldeten Produktkategorien im Europäischen Schnellwarnsystem für gefährliche Produkte anführt.

Heute sind wir einen wichtigen Schritt zur Erhöhung der Spielzeugsicherheit im Binnenmarkt vorangekommen. Kinder werden künftig besser vor gefährlichen chemischen Stoffen geschützt. Gleichzeitig stellen wir sicher, dass die von vernetztem Spielzeug ausgehenden Risiken begrenzt werden. Außerdem wird die in die Jahre gekommene Richtlinie in eine Verordnung umgewandelt, was zu einem einheitlich hohen Sicherheitsniveau führen wird.

Konkret sollen spezifische Grenzwerte für in Spielzeug verwendete chemische Stoffe reduziert werden. So halten wir am bestehenden Verbot von karzinogenen, mutagenen oder reproduktionstoxisch eingestuften Chemikalien fest und weiten das Verbot auch auf Chemikalien aus, die das Hormonsystem oder die Atemwege schädigen oder spezifisch organtoxisch sind. Der EU-Kommission wird es zudem schneller möglich sein, einen angemessenen Schutz vor bestimmten chemischen Stoffen sicherzustellen, wenn neue wissenschaftliche Erkenntnisse vorliegen.

Auch für vernetztes Spielzeug schärfen wir die Anforderungen. Sie müssen künftig in Bezug auf Cybersicherheit sowie den Schutz personenbezogener Daten und der Privatsphäre den höchsten Standards entsprechen. Dies gilt umso mehr, wenn das Spielzeug sicherheitsrelevante künstliche Intelligenz enthält. Vernetztes Spielzeug wie die Puppe „Cayla“, die diesen Anforderungen nicht gerecht werden, dürfen somit in Zukunft gar nicht erst auf dem europäischen Binnenmarkt verkauft werden.

Zahlreiche Spielzeuge, die als gefährlich eingestuft werden, stammen aus Drittländern. Wir haben festgelegt, dass die Hersteller für das Spielzeug einen digitalen Produktpass ausstellen müssen. Dieser ersetzt die gegenwärtige schriftliche Konformitätserklärung und wird nicht nur den bestehenden Verwaltungsaufwand reduzieren, sondern vor allem die Kontrolle und Durchsetzung durch die Marktüberwachungs- und Zollbehörden effizienter gestalten. Dieser Produktpass muss an den EU-Grenzen von Importeuren vorgezeigt werden. Damit ermöglichen wir den Behörden effizienter gegen unsicheres Spielzeug aus Drittländern, welches vor allem über Online-Marktplätze in den Binnenmarkt gelangt, vorzugehen.“

Hintergrund:
Die EU-Kommission hat im vergangenen Juli die Überarbeitung der Spielzeugrichtlinie vorgeschlagen. Die Reform ist nötig, um den Anforderungen bezüglich chemischer Inhaltsstoffe sowie neuer Vertriebswege Rechnung zu tragen. Zuletzt war jedes fünfte Produkt, das von der EU als gefährlich eingestuft und deshalb aus dem Verkehr gezogen worden ist, ein Spielzeug. Das Plenum wird voraussichtlich im März über das Dossier abstimmen. Auch die Mitgliedstaaten müssen sich noch auf eine gemeinsame Linie verständigen.

Für weitere Informationen:
Marion Walsmann MdEP: +32 228 45113