Kein ungerechtfertigtes Geoblocking mehr

Ab Weihnachten 2018 können Verbraucher beliebige Waren oder Dienstleistungen innerhalb der ganzen EU online einkaufen wie zu Hause. Die Verbraucher dürfen nicht mehr länger auf Websites mit nationalen Angeboten umgeleitet werden. Auch sind Hindernisse wie beispielsweise die Aufforderung, mit einer in einem anderen Land ausgestellten Kreditkarte zu zahlen, nicht mehr zulässig.

Nach den neuen Regeln, für die sich die CDU/CSU-Gruppe im Europäischen Parlament eingesetzt hat, müssen EU-Händler den Verbrauchern überall in der EU zu den gleichen Konditionen Zugang zu Waren und Dienstleistungen gewähren, egal von wo aus die Käufer die Internetseite aufrufen.

Für die Unternehmen bedeuten die neuen Vorschriften mehr Rechtssicherheit bei grenzüberschreitenden Geschäften.