Werner Langen (EVP/CDU):
Kein Wegfall von Strafzöllen gegen China ohne Zustimmung des EU-Parlaments
In der Antwort auf eine schriftliche Anfrage vom CDU-Europaabgeordneten Werner Langen (siehe unten) hat die Europäische Kommission bestätigt, dass es drei Möglichkeiten für das weitere Vorgehen mit dem Marktwirtschaftsstatus der Volksrepublik China gibt. Denkbar sei, auf eine Änderung des EU-Rechts zu verzichten oder die vollständige und bedingungslose Streichung aus dem Verzeichnis der Länder ohne Marktwirtschaft. Als dritte Lösung nennt die Kommission eine Streichung aus dem Verzeichnis mit gleichzeitigen risikomindernden Maßnahmen.
Langen hatte die Kommission gefragt, wie sie zur möglichen Anerkennung der Volksrepublik China als Marktwirtschaft stehe und ob die Kommission plane, trotzdem an Strafzöllen gegen China festzuhalten. Laut Kommission würden derzeit alle Optionen geprüft. Dazu wurde eine umfangreiche Folgenabschätzung eingeleitet, die für alle Branchen und Mitgliedstaaten getrennt die Folgen, vor allem für die Beschäftigungssituation untersuche.
Außerdem teilte die Kommission mit, dass jede Änderung des Status Quo eine Änderung der Antidumping-Grundverordnung erforderlich mache, so dass auch Parlament und Rat im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren zustimmen müssten.
Langen äußerte sich kritisch zum möglichen Wegfall der Handelsbeschränkungen. „In jedem Fall müssen unsere Wirtschaft und unsere Arbeitsplätze auch in Zukunft wirksam vor chinesischen Dumpingprodukten geschützt werden“, so der Europaabgeordnete. Die Einbindung des Parlaments sei selbstverständlich zu begrüßen, so dass das einzige direkt gewählte Organ der EU mitentscheiden könne.
Für weitere Informationen:
Dr. Werner Langen MdEP, Tel. +32 2 284 7385
DE
E-000954/2016
Antwort von Frau Malmström
im Namen der Kommission
(1.4.2016)
Die Kommission beschäftigt sich weiterhin mit der Frage, ob – und ggf. auf welche Weise – die EU die Behandlung Chinas bei Antidumpinguntersuchungen ändern sollte, nachdem einige Bestimmungen des Protokolls über den Beitritt Chinas zur Welthandelsorganisation am 11. Dezember 2016 ausgelaufen sind.
Alle Optionen stehen zur Diskussion und werden derzeit im Rahmen einer eingehenden, von der Kommission beschlossenen Folgenabschätzung entsprechend geprüft, die auch eine öffentliche Konsultation umfasst. Letztere wurde am 10. Februar 2016 eingeleitet. Im Rahmen dieser eingehenden Untersuchung werden für jede Branche und jeden Mitgliedstaat einzeln alle relevanten Aspekte und insbesondere die etwaigen Auswirkungen auf die Beschäftigungssituation analysiert.
Die Kommission analysiert drei grundlegende Optionen für das weitere Vorgehen: keine Änderung des EU-Rechts; Streichung Chinas aus dem Verzeichnis der Länder ohne Marktwirtschaft ohne weitere Bedingungen; Streichung Chinas aus diesem Verzeichnis bei gleichzeitiger Einführung risikomindernder Maßnahmen.
Jede Änderung der bei Antidumpinguntersuchungen angewendeten Methode würde auch eine Änderung der Antidumping-Grundverordnung (Verordnung (EG) Nr. 1225/2009) im Wege des ordentliches Gesetzgebungsverfahrens unter Einbindung von Europäischem Parlament und Rat erforderlich machen.
Anfrage zur schriftlichen Beantwortung E-000954/2016 an die Kommission
Artikel 130 der Geschäftsordnung
Werner Langen (PPE)
Betrifft: Marktwirtschaftsstatus für die Volksrepublik China
China soll als Marktwirtschaft eingestuft werden. Damit würde das Erheben von Strafzöllen gegen chinesische Waren deutlich erschwert. Dennoch hat Wettbewerbskommissarin Vestager erklärt, sie wolle weiterhin an den Anti-Dumping und Beihilfemaßnahmen festhalten.
- Wie steht die Kommission zur möglichen Anerkennung des Marktwirtschaftsstatus für die Volksrepublik China?
- Inwiefern plant die Kommission, Strafzölle weiter zu erheben, auch wenn China der Marktwirtschaftsstatus zuerkannt wird?
- Was ist die rechtliche Grundlage hierfür?