Axel Voss (CDU):
Zur heutigen Entscheidung der EU-Kommission, das neue Datenschutz-Abkommen zwischen der EU und den USA ("Datenschutzschild") in Kraft zu setzen, das dem Safe-Harbor-Abkommen nachfolgt, sagte der Europaabgeordnete Axel Voss (CDU), der das Dossier für die EVP-Fraktion betreut:
„Die Entscheidung der Kommission ist positiv. Die Europäische Kommission hatte nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs die Gespräche mit der US-Regierung intensiviert, um sicherzustellen, dass die rechtlichen Vorgaben des Gerichtshofs beachtet werden. Das Ziel der Kommission war es, diese Gespräche innerhalb von drei Monaten erfolgreich abzuschließen. Das ist der Kommission gelungen. Das EU-US-Datenschutzschild beinhaltet konkrete Auflagen für Unternehmen, die personenbezogene Daten europäischer Bürgerinnen und Bürger verarbeiten. Neben der konsequenten Durchsetzung dieser Auflagen beinhaltet das Abkommen klare Schutzvorkehrungen und Transparenzpflichten beim Zugriff durch die US-Regierung sowie einen wirksamen Schutz der Rechte der EU-Bürgerinnen und -Bürger durch verschiedene Rechtsbehelfe. So werden sich zukünftig EU-Bürgerinnen und -Bürger mit Anfragen oder Beschwerden an eine eigens zu diesem Zweck eingerichtete Ombudsstelle wenden können. Das ist ein entscheidender Schritt Richtung mehr Datenschutz für unserer Bürgerinnen und Bürger.“
Hintergrund:
Die Europäische Kommission bewilligte heute die Adäquanz-Entscheidung, die das EU-US Datenschutzschild in Kraft setzen wird. Diese Entscheidung ersetzt den Safe-Harbor-Mechanismus, der vom Europäischen Gerichtshof in dem so genannten Schrems-Urteil für ungültig erklärt wurde. Des Weiteren hat die Kommission eine Mitteilung zu transatlantischen Datenströmen verabschiedet, die den gesamten Rahmen inklusive Datenschutzreform und Entscheidung zum Umgang mit Daten von Straffälligen beschreibt.
Das EU-US Datenschutzschild umfasst im Wesentlichen folgende Punkte:
- Die USA garantieren ein Datenschutzniveau, welches dem Niveau der EU adäquat ist.
- Die Unternehmen müssen dem Datenschutzabkommen beitreten. Die Liste der Unternehmen wird durch das US Handelsministerium öffentlich gemacht.
- Die Europäische Kommission wird ständig die Funktionsfähigkeit des Datenschutzschildes beaufsichtigen.
- Die Kommission wird ein Jahr nach in Krafttreten des Mechanismus eine gemeinsame Überprüfung durchführen.
- Zum ersten Mal haben die USA der EU schriftlich zugesichert, dass der Zugriff von Behörden auf solche Daten aus Gründen der Rechtsdurchsetzung oder der nationalen Sicherheit nur unter Einhaltung klarer Beschränkungen, Schutzvorkehrungen und Aufsichtsmechanismen gestattet sein wird.
- Mit Anfragen oder Beschwerden werden sich die EU-Bürger an eine eigens zu diesem Zweck eingerichtete Ombudsstelle wenden können.
Für weitere Informationen:
Axel Voss MdEP, Tel. +32 2 284 7302