Statement: Reul zu EU-Kommission und Griechenland/Schengen-Regeln

27.01.2016

Herbert Reul (EVP/CDU):

Zum Berichtsentwurf über die Anwendung der Schengen-Regeln in Griechenland, den die EU-Kommission heute annehmen will, sagte der Vorsitzende der CDU/CSU-Gruppe im Europaparlament, Herbert Reul (CDU):

"Das Konzept des Wegfalls der Personenkontrollen an den Binnengrenzen steht und fällt mit der Sicherung der Schengen-Außengrenze. Griechenland kann oder will offenbar die Schengen-Außengrenze nicht sichern. Das ist unverantwortlich gegenüber den anderen Ländern im Schengen-Raum und legt die Axt an eine wesentliche Errungenschaft des europäischen Projekts. Wenn sich Griechenland weiter hartnäckig weigert, ernsthaft selbst aktiv zu werden, oder Hilfe aus anderen EU-Ländern anzunehmen, kann das nicht folgenlos bleiben. Dann muss Griechenland raus aus dem Schengen-Raum.

Es ist gut, dass die EU-Kommission diese Evaluierung sehr ernst nimmt und nun eine Liste von Mängeln erarbeitet hat, die Griechenland innerhalb von drei Monaten abstellen muss. Wir müssen Schengen ernst nehmen, um Schengen zu retten. Jetzt liegt es an Griechenland, endlich zu handeln und auch Hilfe der EU-Partner anzunehmen. Die Flüchtlingskrise ist nur dann beherrschbar, wenn jedes EU-Land seine Verpflichtungen erfüllt."

Hintergrund:

Der Berichtsentwurf der EU-Kommission geht nun den Mitgliedstaaten zur Information zu. In ihrer nächsten regulären Sitzung am 2. Februar wird die EU-Kommission den Bericht formell verabschieden. Er ist Teil  des Schengen-Regelwerks und Voraussetzung für die vorläufige Aufrechterhaltung der befristet wiedereingeführten Kontrollen an den Binnengrenzen im Schengen-Raum. Diese Kontrollen sind auf acht Monate befristet. Im Falle Deutschlands endet diese Frist am 13. Mai, für Österreich am 15. Mai. Da aufgrund des anhaltenden Flüchtlingsstroms davon auszugehen ist, dass auch nach der Acht-Monats-Frist weitere Kontrollen notwendig sein werden, muss die Evaluierung – in diesem Fall der Anwendung der Schengen-Regeln durch Griechenland – bis dahin abgeschlossen sein. Nur dann können nach den geltenden Schengen-Regeln vorläufige Kontrollen an den Binnengrenzen weitergeführt werden. Die maximale Dauer beträgt zwei Jahre. 

Für weitere Informationen:
Herbert Reul MdEP, Tel. +33 388 17 7244