Statement: Voss zu Trilogeinigung EU-Verordnung Datenschutz sowie EU-Richtlinie Datenschutz Polizei- und Justizzusammenarbeit

16.12.2015

Axel Voss (EVP/CDU):

Zur Einigung der Unterhändler des Europaparlaments und der nationalen Regierungen zur EU-Verordnung Datenschutz und EU-Richtlinie Datenschutz Polizei- und Justizzusammenarbeit sagte der Europaabgeordnete Axel Voss (CDU), der beide Dossiers für die EVP-Fraktion betreut:

"Wir sind erleichtert, dass vier Jahre Verhandlungen ein Ende haben. Die Datenschutzgrundverordnung  wird den bestehenden Flickenteppich aus 28 nationalen Datenschutzgesetzen durch einheitliche Standards ersetzen. Es wird künftig ein Regelwerk für den europäischen Datenschutz geben. Die Datenschutzgrundverordnung ist definitiv eine Modernisierung der Datenschutzrichtlinie von 1995 und des derzeitigen Datenschutzes in Europa. Die neue Verordnung wird die Rechte der Bürgerinnen und Bürger stärken und gibt uns allen mehr Informationsrechte und die Möglichkeit bestimmten Datenverarbeitungen zu widersprechen.

Dennoch wird das neue Gesetz den digitalen Herausforderungen nicht gerecht. Die EVP-Fraktion hätte sich eine zukunftsorientierte Balance zwischen dem Schutz der Rechte des Einzelnen und den Anforderungen für die europäische Wirtschaft gewünscht. Dies haben andere Fraktionen im Europäischen Parlament verhindert. Forderungen nach Ausnahmeregelungen für kleine und mittelständische Unternehmen und Start-ups wären sachgerecht gewesen.

Durch die vielen Öffnungsklauseln wird zudem die notwendige Harmonisierung durchbrochen und rechtliche Unsicherheit geschaffen. Entscheidend ist nun, wie die Datenschutzgrundverordnung angewendet wird. Alle beteiligten Akteure stehen in der Verantwortung, die Grundverordnung richtig und ausgewogen anzuwenden.  Es sollten möglichst viele der Hürden für eine innovative Entwicklung gesenkt werden, damit Industrie und Bürger gleichermaßen geschützt werden.

Die Datenschutzrichtlinie für die Polizei- und Justizzusammenarbeit ist ein gutes Rechtsinstrument. Meine Fraktion hatte zwar den Text bereits zweimal in der Vergangenheit abgelehnt, einmal im Ausschuss und einmal im Plenum. Der damalige Text hätte die Polizeiarbeit nahezu unmöglich gemacht. In den Trilogverhandlungen ist es uns aber gelungen, den Text zu verbessern und die notwendige Ausgewogenheit zwischen Strafverfolgung und Datenschutz zu erzielen."

Für weitere Informationen:
Axel Voss MdEP, Tel. +33 388 17 7302