Versicherungsvertrieb in Europa: Verbraucher erhalten mehr Informationen

24.11.2015

Werner Langen (EVP/CDU):

Transparenz der Vermittlerstruktur und Vergütung / Kein generelles Provisionsverbot / Europaparlament verabschiedet neue EU-Richtlinie

„Der heutige Parlamentsbeschluss zum künftigen Versicherungsvertrieb bringt mehr Transparenz und Qualität sowie größere Klarheit für die Verkäufer von Versicherungen, z.B. in vielen kleinen Versicherungsbüros, wie auch für die Verbraucher in Europa. Künftig bekommen Verbraucher Informationen über die Art und den Ursprung der Vergütung ihrer Versicherungsvermittler. Das sorgt für mehr Transparenz und bringt Licht in die Provisionszahlungen. Die Interessen der Kunden werden damit vor den Vergütungsinteressen der Vermittler gestärkt“, sagte Werner Langen, EVP-Berichterstatter des Europaparlaments zur Versicherungsvermittlungsrichtlinie (IDD).

Ein Ergebnis der über dreijährigen Verhandlungen über den Kommissionsvorschlag zwischen Europäischem Parlament und dem Rat ist es, für die Versicherungswirtschaft und die Vermittler in Europa erweiterte Informationspflichten einzuführen. Damit sollen Fehlentwicklungen durch unzureichende Beratungsinformationen gegenüber den Kunden künftig stärker vermieden werden. Einer der wichtigsten und umstrittensten Punkte war die gegenseitige Anerkennung von Qualifikationen für Versicherungsvermittlung im europäischen Binnenmarkt und regelmäßige Weiterbildungsverpflichtungen beziehungsweise Qualitätsprüfungen.

Laut Beschluss sollen künftig Produktinformationsblätter kurz und knapp den Verbraucher über Risiken, Art und Umfang der Versicherungsleistung, Vertragskonditionen und Laufzeiten informieren. Damit sei nun auch für Versicherungen eine europaweit vergleichbare Grundinformation verfügbar, wie bereits durch die Basisinformationsblätter für die risikoorientierten Versicherungsanlageprodukte (PRIPS-Verordnung). „Das macht die Vergleichbarkeit von Produkten in Europa einfacher“, so Langen.

Der nebenberufliche Vertrieb von Versicherungen, z.B. die Vermittlung von Reiserücktrittsversicherungen im Reisebüro, ist vom Anwendungsbereich der Richtlinie bis zu einer Prämie von hochgerechnet auf ein Jahr 600 € ausgenommen. „Dies ist verhältnismäßig, da es sich dabei um "Kleinversicherungen" handelt, die für Verbraucher gut verständlich und bisher unproblematisch waren“, sagte der CDU-Europaabgeordnete. Darüber hinaus habe die Richtlinie festgelegt, dass der Informationsaustausch zwischen den Aufsichtsbehörden der Mitgliedstaaten verbessert werde und mehr vergleichbare Daten zu den Versicherungsgeschäften in der EU zur Verfügung gestellt werden, um Fehlentwicklungen früher erkennen zu können.

Ein generelles Provisionsverbot wurde nicht beschlossen. Jedoch erhalten die Mitgliedstaaten die Möglichkeit, zusätzliche Anforderungen für Beratung und Provisionen in ihrem Verantwortungsbereich einzuführen.

Für weitere Informationen:
Dr. Werner Langen MdEP, Tel. +33 388 17 7385