Axel Voss (CDU):
Zu der heute veröffentlichten Mitteilung der Europäischen Kommission zum Transfer von personenbezogenen Daten aus der EU in die USA unter Berücksichtigung des Urteils des EuGH in der Rechtssache Maximilian Schrems vs. Data Protection Commissioner (C-362/14) sagte Axel Voss (CDU), der für die EVP-Fraktion den EU-Verordnungsentwurf zum Datenschutz betreut:
"Ich begrüße die Tatsache, dass die Kommission sich zu dem Urteil geäußert hat. Die Reaktion der Kommission war schon längst überfällig. Es ist positiv, dass die Kommission die Gespräche mit der US-Seite intensiviert hat und sich nun dazu verpflichtet, die Verhandlungen in den nächsten drei Monaten abzuschließen. Ein neues Abkommen, dass den "Safe Harbour Mechanismus" verbessert und an die Anforderungen aus dem Urteil angepasst ist, wäre die beste Lösung. Die Kommission empfiehlt in der „Überbrückungszeit“ die Nutzung sogenannter Standardvertragsklauseln, Binding Corporate Rules oder von den Ausnahmeregelungen Gebrauch zu machen. Die EU-Standardvertragsklauseln sind von der Kommission gestellte Vertragsvorgaben beim Einsatz eines Auftragsdatenverarbeiters in einem Drittland. Bei Binding Corporate Rules handelt es sich um verbindliche Vorgaben zum Umgang mit personenbezogenen Daten, die es multinationalen Konzernen oder Firmengruppen nach europäisch geltenden Recht erlauben, interne Daten in Drittstaaten, welche kein angemessenes Datenschutzniveau haben, zu übermitteln. Beide Lösungsansätze sind eine sinnvolle Alternative. Die Kommission erwähnt allerdings nicht, dass es sich bei beiden Möglichkeiten, um keine schnelle Zwischenlösung für Unternehmen handelt, da beide Verfahren bis zur Anwendung einen langen Vorlauf benötigen. Leider wird nicht aufgegriffen, inwieweit die Verschlüsselung der Daten den vom EuGH geforderten Anforderungen entsprechen könnte. Es muss auch unbedingt darauf geachtet werden, dass der dem für Europa so wichtigen Grundsatz der Einheitlichkeit des europäischen Rechts erhalten bleibt.“
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Axel Voss MdEP, Tel. +32 2 284 7302