Peter Liese (EVP/CDU):
Landwirte und Verbraucher nicht ins Chaos stürzen / Gentechnisch veränderte Lebens- und Futtermittel / Europaparlament lehnt Kommissionsvorschlag ab
Das Europaparlament hat mit breiter Mehrheit den Vorschlag der EU-Kommission zurückgewiesen, wonach es den Mitgliedstaaten gestattet werden sollte, die Verwendung genetisch veränderter Lebens- und Futtermittel (GVO) nach ihrer Zulassung auf ihrem Staatsgebiet zu beschränken oder zu untersagen. "Was sich auf den ersten Blick gut anhört, bringt bei genauerer Betrachtung keine Lösung, sondern zahlreiche Probleme mit sich", sagte der umweltpolitische Sprecher der EVP-Fraktion im Europaparlament, Peter Liese (CDU). "Der Vorschlag der EU-Kommission war mit heißer Nadel gestrickt und hätte Europas Verbraucher und Landwirte ins Chaos gestürzt. Das war nicht zu verantworten."
"Nationaler Verwendungsverbote nach einer bereits erteilten EU-Zulassung für GVO widersprechen dem Grundprinzip des EU-Binnenmarkts. Die Konsequenz wäre, für Agrarprodukte Grenzkontrollen einzuführen. Auch nach Ansicht von Kritikern genetisch veränderter Organismen entsprach der Vorschlag nicht den Zusagen von Kommissionpräsident Juncker, so dass der Vorschlag heute auch von allen Fraktionen, inklusiver der Gentechnik-Kritiker, abgelehnt wurde", so Liese.
"In dem Vorschlag heißt es, dass Mitgliedstaaten belegen müssen, dass ihre Opt-out- Maßnahmen mit dem EU-Recht einschließlich der Grundsätze des Binnenmarktes und mit den internationalen Verpflichtungen der EU, etwa den WTO-Regeln, vereinbar sind. Das kann zweierlei bedeuten: Das Opt-out steht nur auf dem Papier, oder der Binnenmarktgedanken und das WTO-Recht werden auf unerträgliche Weise strapaziert, was nicht ohne Folgen für die gesamte Wirtschaft und die Beziehung zu Drittstaaten bliebe. Es ist unerklärlich, dass die EU-Kommission eine strenge Regelung für das Klonen von Tieren und Produkten aus diesen Tieren ablehnt und gleichzeitig einen so weitreichenden Vorschlag, der die wirtschaftlichen Interessen von Drittstaaten viel stärker betrifft, vorlegt", sagte der CDU-Europaabgeordnete.
Wie die EU-Kommission nach der Plenarabstimmung nun vorgehen wird, ist offen. Sie kann einen neuen Vorschlag vorlegen, muss es aber nicht. Die bestehenden Regelungen bleiben bis auf weiteres in Kraft.
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