Markus Ferber (EVP/CSU):
Mehr Transparenz und verbindlicher Datenaustausch bei Steuervorbescheiden / Europaparlament für starken und wirksamen EU-Rechtsrahmen
Die nationalen Regierungen sollen Steuervorbescheide für Unternehmen, so genannte Tax Rulings, untereinander austauschen und an eine zentrale Datenbank bei der EU-Kommission liefern. Das hat heute das Europaparlament beschlossen. "Wir treten klar für mehr Transparenz und faire Unternehmensbesteuerung in der EU ein, während die Mitgliedsstaaten die Regeln verwässern wollen", sagte der Berichterstatter des Europaparlaments zu Steuervorbescheiden, Markus Ferber (CSU).
Um Gewinne zu verlagern und ihre Steuerlast zu verringern, machen sich Unternehmen die Komplexität der Steuerregelungen in der EU und die mangelnde Zusammenarbeit der EU-Mitgliedstaaten zunutze. "Durch aggressive Steuerplanung und missbräuchliche Steuerpraktiken gehen den öffentlichen Kassen Milliardenbeträge verloren. Wir brauchen daher eine EU-weite, systematischere und verbindlichere Vorgehensweise beim Informationsaustausch über Vorbescheide", so Ferber.
"Nationalen Behörden fehlen oft die notwendigen Informationen zu den Auswirkungen eines anderen Steuerregimes. Finanzämter sollen künftig verpflichtet werden, Informationen über Steuervorbescheide auszutauschen. Wir fordern die Ausdehnung des Anwendungsbereichs auf alle Steuervorbescheide und Verständigungsvereinbarungen und nicht nur solche mit grenzüberschreitender Dimension, wie es die Mitgliedsstaaten und die Kommission planen. Denn das würde zu Abgrenzungsproblemen führen", sagte der CSU-Europaabgeordnete.
"Der Austausch der Informationen muss unmittelbar nachdem der Bescheid erteilt oder die Vorabverständigung getroffen wurde erfolgen. Es gibt keinen plausiblen Grund, warum die Daten monatelang in der Schublade verwahrt werden sollen", so Ferber zur Absicht der nationalen Regierungen, nur halbjährlich zu informieren.
Harte Kritik übt Ferber auch an dem Vorhaben der Mitgliedsstaaten, der Kommission den Zugriff auf die Daten der Steuervorbescheide zu verwehren: „Steuervorbescheide haben auch eine wettbewerbsrechtliche Dimension. Deswegen muss die Kommission selbstverständlich auch die Daten zum Aufspüren von Steuerdumping nutzen dürfen. Es muss überprüfbar sein, ob die europäischen Beihilferegeln eingehalten werden. Wollen die Mitgliedsstaaten etwas verbergen?"
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