Axel Voss (CDU):
Zu dem heutigen Urteil des EuGH in der Rechtssache Maximilian Schrems vs. Data Protection Commissioner (C-362/14) sagte der CDU-Europaabgeordnete Axel Voss (CDU), der für die EVP-Fraktion den EU-Verordnungsentwurf zum Datenschutz betreut:
"Das EuGH-Urteil stellt klar, das was das Europäische Parlament seit dem NSA-Untersuchungsausschuss wiederholt gefordert hat: Safe Harbour ist ungültig, da die Übermittlung der personenbezogenen Daten von Unionsbürgern in die USA als nicht mehr sicher eingestuft wird. Die Aufhebung des Safe-Harbour-Mechanismus befürworte ich, dennoch muss der Datenfluss auf einer anderen verbesserten Grundlage funktionieren können. Deshalb kritisiere ich erstens, dass der EuGH Safe Harbour ohne jegliche Übergangsmöglichkeit aufhebt - das bringt die Unternehmen in große rechtliche Schwierigkeiten. Zweitens, dass der Gerichtshof mit der Möglichkeit der Prüfung für nationale Datenschutzbehörden von dem für Europa so wichtigen Grundsatz der Einheitlichkeit des europäischen Rechts abweicht. Denn die nationalen Datenschutzbehörden werden die Gleichwertigkeit des grundrechtlichen Schutzes in den USA auch unterschiedlich auslegen."
Für weitere Informationen:
Axel Voss MdEP, Tel. +33 388 17 7302