Statement: Voss zu Europäischer Gerichtshof (EuGH) und Facebook/Datenschutz EU-USA ("Safe Harbour"-Abkommen)

23.09.2015

Axel Voss (EVP/CDU):

Zu den heutigen Schlussanträgen von EuGH-Generalanwalt Bot in der Rechtssache Maximilian Schrems vs. Data Protection Commissioner (C-362/14) sagte der CDU-Europaabgeordnete Axel Voss (CDU), der für die EVP-Fraktion den EU-Verordnungsentwurf zum Datenschutz betreut:

"Das Plädoyer des EuGH-Generalanwalts bestätigt die Forderung des Europäischen Parlaments. In dem NSA-Abschlussbericht haben wir bereits 2014 eine Aufhebung der Safe-Harbour-Regelung gefordert, da die Übermittlung der personenbezogenen Daten der Unionsbürger in die USA als nicht mehr sicher eingestuft wurde. Die Kommission hat mittlerweile den Amerikanern 13 Empfehlungen zur Verbesserung der Funktionsweise der Safe-Harbor-Regelung vorgeschlagen. Jetzt liegt der Ball im Spielfeld der Europäischen Kommission.

Es liegt allein in der Verantwortung der EU-Kommission, Nägel mit Köpfen zu machen und Safe Harbour aufzuheben oder zu verbessern. Falls das Gericht dem Generalanwalt folgt, gäbe es kein gültiges Abkommen, das die zu gewerblichen Zwecken erfolgende Datenübermittlung zwischen der EU und den USA regelt. In jedem Fall sollte nun das bereits bestehende neue Abkommen mit den USA schnellstmöglich paraphiert werden. Ansonsten könnte soziale Medien mit Sitz in den USA die vorrübergehende Stilllegung in der EU drohen, sofern sie Daten in die USA weiterleiten."

Für weitere Informationen:
Axel Voss MdEP, Tel. +32 2 284 7302