Andreas Schwab (CDU/EVP):
Zur heutigen Verabschiedung des Forderungskatalogs des Binnenmarktausschusses des Europaparlaments zu EU-Schweiz sagte der Berichterstatter des Europaparlaments und binnenmarktpolitische Sprecher der EVP-Fraktion Andreas Schwab (CDU):
"Die EFTA/EWR-Staaten müssen EU-Recht genauso vorantreiben und anwenden wie die EU-Staaten selbst. Ansonsten haben wir keine einheitlichen Spielregeln und deren tatsächliche Geltung im Binnenmarkt.
Im Hinblick auf die Schweiz steht fest, dass auch die Regierung in Bern sich im Klaren darüber sein muss, dass Verhandlungen über die Grundfreiheit der Personenfreizügigkeit von Seiten der EU - trotz Volksabstimmung in der Schweiz - undenkbar sind. Die Personenfreizügigkeit war immer schon integraler Bestandteil des bilateralen Weges EU-Schweiz und deshalb bedeutet ein In-Frage-stellen der Freizügigkeit ein In-Frage-stellen der Bilateralen insgesamt. Angesichts der guten Zusammenarbeit und der positiven ökonomischen Effekte für die Schweiz und die EU wäre letzteres aber gefährlich."
Für weitere Informationen:
Dr. Andreas Schwab MdEP, Tel. +32 2 284 7938