Burkhard Balz (EVP/CDU):
Zum heutigen Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zum Anleihekaufprogramm OMT (Gauweiler et al, Rechtssache C-62/14) sagte der Sprecher der EVP-Fraktion im Wirtschafts- und Währungsausschuss des Europaparlaments, Burkhard Balz (CDU):
"Die konkreten geldpolitischen Maßnahmen liegen im Ermessenspielraum der Europäischen Zentralbank. Das hat der EuGH heute höchstrichterlich festgestellt. Ich gehe davon aus, dass sich die zuständigen Richter am Bundesverfassungsgericht, die diesen Fall bewusst dem EuGH vorgelegt haben, den Erwägungen ihrer Luxemburger Kollegen anschließen.
Die Möglichkeit einer richterlichen Überprüfung durch den EuGH sorgt auch dafür, dass die EZB ihrer Unabhängigkeit und Machtfülle auch dadurch gerecht werden muss, dass sie ihre Beweggründe für alle geldpolitischen Maßnahmen ausführlich darlegt und fortlaufend rechtfertigt. Dieses Transparenzgebot kann die Akzeptanz der obersten Währungshüter nur stärken."
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Burkhard Balz MdEP, Tel. +32 2 284 7119