Verbraucherschutz bei Pauschalreisen gestärkt

04.06.2015

Birgit Collin Langen (EVP/CDU):

Neue EU-Richtlinie bekommt grünes Licht im Europaparlament

Die Einigung zwischen EU-Parlament und Mitgliedstaaten zur neuen EU-Pauschalreise-Richtlinie wurde heute im Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz des Europaparlaments angenommen.

"Damit wurde eine weitere Hürde auf dem Weg zu mehr Rechtssicherheit und Verbraucherschutz in der Tourismusbranche genommen", so die Berichterstatterin des Europaparlaments, Birgit Collin-Langen (CDU). Die Richtlinie muss jetzt nur noch vom Plenum angenommen werden. Dies wird voraussichtlich im Oktober erfolgen.

Ziel der Überarbeitung der Richtlinie war die Anpassung der Vorschriften von 1990 an den veränderten Reisemarkt und die Aufnahme der zunehmenden und sehr vielfältigen Online-Reiseangebote in den Anwendungsbereich. "Wir konnten die Rechte der Reisenden in Europa deutlich stärken. Diese werden zukünftig umfassender und besser über ihre Rechte aufgeklärt", so Collin-Langen.

Neue Buchungsmodelle, wie die Zusammenstellung einzelner Elemente der Reise nach den Wünschen des Reisenden, und Online-Reisebuchungen wurden neu mit in die Richtlinie aufgenommen.

Für Buchungen im Internet, bei denen der Name des Reisenden, seine E-Mailadresse und die Zahlungsmodalitäten übertragen werden, gilt das volle Schutzniveau der Pauschalreise. "Bei diesen sogenannten click-throughs, bei denen persönliche Daten weitergereicht werden, liegt eine so enge Verknüpfung zwischen der ersten und zweiten Buchung vor, dass das Schutzniveau einer Pauschalreise greifen muss", erklärt die Berichterstatterin.

Falls ein Reisender, nachdem er eine Reiseleistung auf einer Website gebucht hat, durch einen gezielten Link oder durch eine erhaltene Email aufgefordert wird, eine weitere Reiseleistung zu buchen, bieten die neuen Regelungen jetzt auch Schutz - vorausgesetzt, dass diese Buchung innerhalb von 24h erfolgt. Der Schutz bezieht sich in solchen Fällen auf die Insolvenzabsicherung der an den ersten Anbieter geleisteten Zahlungen. Diese Reisekombinationen werden als "verbundene Reisearrangements" bezeichnet.

Reisende werden zukünftig standardisierte Informationen über die entscheidenden Rechte erhalten, die sie dank der Richtlinie genießen. "Reisende werden klar und deutlich darüber informiert, zu welchen Bedingungen  sie die Pauschalreise auf eine andere Person übertragen können oder über das ihnen zustehende Rücktrittsrecht, wenn ein wesentlicher Bestandteil der Pauschalreise erheblich beeinträchtigt wird", so die CDU-Europaabgeordnete.

Wenn Reisende verschiedene Websiten nutzen, um ein verbundenes Reisearrangement zu buchen, werden sie vor der Buchung der zweiten Reiseleistung darüber informiert, dass jeder Leistungsanbieter allein für die Erbringung seiner eigenen Leistungen haftbar ist.

Falls ein Reiseveranstalter der Pauschalreise nach Abschluss des Vertrages den Preis um mehr als acht Prozent erhöhen möchte, hat der Reisende jetzt europaweit das Recht kostenlos vom Vertrag zurückzutreten. Gleiches gilt auch im Fall von außergewöhnlichen und unvermeidbaren Umständen am Ankunftsort. Wenn der Reiseveranstalter im Fall von außergewöhnlichen und unvermeidbaren Umständen nicht in der Lage ist, den Pauschalreisenden zurückzubefördern, dann übernimmt dieser aber jetzt die Kosten für den verlängerten Aufenthalt von bis zu drei Übernachtungen. "Wir alle erinnern uns an die Aschewolke im Jahr 2010 - deshalb war eine solche Regelung zum Schutz des Pauschalreisenden wichtig", so Collin-Langen.

Nach der Verabschiedung der Pauschalreise-Richtlinie im Plenum und der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU haben die Mitgliedstaaten 24 Monate Zeit, um die EU-Richtlinie spätestens in nationales Recht umzusetzen.

Für weitere Informationen:
Birgit Collin-Langen MdEP, Tel. +32 2 284 7826