Werner Langen (EVP/CDU):
Die jährlich vorgelegten Steuerberichte der EU-Kommission müssen endlich zu Konsequenzen führen. Der CDU-Europaabgeordnete Werner Langen warf der EU-Kommission „weitgehende Untätigkeit" in den vergangenen Jahren im Kampf gegen unlauteren Steuerwettbewerb und Steuerdumping innerhalb der EU vor.
Die EU-Kommission habe insbesondere gegenüber den Mitgliedstaaten ihre Pflicht als Hüterin der Verträge sträflich vernachlässigt. Das Ergebnis liege nach den verdienstvollen Enthüllungen von „Lux-Leaks" auf dem Tisch. Sowohl bei der Umsatzbesteuerung als auch bei der Gewinnbesteuerung habe es Europa tatenlos hingenommen, dass zahlreiche internationale Großkonzerne einzelne Mitgliedstaaten gegeneinander ausgespielt hätten und jede denkbare Gewinnbesteuerung vermieden hätten.
Europa habe weder beim Kampf gegen Steuerhinterziehung, noch beim Kampf gegen unfairen Steuerwettbewerb Erfolg gehabt, nicht zuletzt auch wegen egoistischer Steuergestaltung einzelner Mitgliedstaaten der EU. Der „Schaden" zulasten der Arbeitnehmer und der kleinen und mittleren Unternehmen werde auf jährlich Hunderte von Milliarden Euro geschätzt. Bei einem fairen Wettbewerb könnten die Steuern für KMUs und normale Steuerzahler deutlich gesenkt werden. Gewinne und Umsätze müssten grundsätzlich dort besteuert werden, wo sie anfallen, forderte Langen. Er bezeichnete es als beispiellosen Skandal, dass 20 der 28 größten spanischen Unternehmen und 18 der 20 größten portugiesischen Unternehmen ihren Hauptsitz in den Niederlanden hätten, Amazon seine europaweiten Umsätze nur mit 0,5 Prozent in Luxemburg besteuern müsse und Google mit Hauptsitz in Irland über die Niederlande allein 750 Millionen Euro Lizenzgebühren steuerfrei in Drittstaaten transferieren könne.
Der Verweis auf internationale OECD- oder G20-Vereinbarungen nach mehr Transparenz sei zwar richtig, reiche aber nicht aus, zumal schon in der EU das Abkommen gegen Steuerhinterziehung mit der Schweiz, Liechtenstein, San Marino, Monaco und Andorra seit Jahren von einzelnen Mitgliedstaaten mit dem Hinweis auf die eigene Steuerautonomie „hintertrieben" werde. Die bereits seit 1977 durch Ratsverordnung vorgeschriebene Meldepflicht von Sonderregelungen an die betroffenen Mitgliedstaaten sei nicht eingehalten worden, aber auch nicht von der EU-Kommission kontrolliert worden.
Hoffnung, so Langen, bestehe erstmals im Jahr 2015, in dem die neue EU-Kommission unter öffentlichem Druck ein ehrgeiziges Programm vorlegen wolle.
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Dr. Werner Langen MdEP, Tel. +32 2 284 7385