Abgeordnete setzen sich für effektive Durchsetzung von Immaterialgüterrechten ein

26.02.2015

Sabine Verheyen (EVP/CDU): Stellungnahme des Kulturausschusses zum Bericht über einen Aktionsplan für die Durchsetzung von Immaterialgüterrechten

Heute Morgen hat der Kulturausschuss des Europäischen Parlaments über seine Stellungnahme zum Aktionsplan der Europäischen Kommission zur Durchsetzung von Immaterialgüterrechten abgestimmt.

Der Vorschlag des Berichterstatters Michel Reimon (Grüne) wurde an vielen Stellen stark verändert, um eine faire Balance zwischen den Rechten der Verbraucher und Nutzer und denen der Rechteinhaber zu schaffen. Der Kulturausschuss stimmte mit zwanzig zu neun Stimmen für die Annahme des Berichts, es gab zwei Enthaltungen. Die Änderungsanträge, die in enger Zusammenarbeit von der Fraktion der Sozialdemokraten (S&D) und der Fraktion der Christdemokraten (EVP) sowie der Mehrheit der anderen Fraktionen erarbeitet wurden zielen vor allem darauf ab, die Rechte des geistigen Eigentums besser zu schützen und deren Durchsetzung zu erleichtern.

Rechte am geistigen Eigentum, z.B. Patente oder Urheberrechte stellen sicher, dass Unternehmen, Erfinder oder Urheber den Ertrag ihrer Investitionen, Erfindungen und Werke erhalten können. Zur besseren Durchsetzung dieser Rechte plant die Kommission gemeinsam mit der "Europäischen Harmonisierungsamts für Verletzungen von Rechten des geistigen Eigentums" zehn nicht-legislative Maßnahmen, um die gewerbsmäßige Verletzung von Rechten am geistigen Eigentum zu unterbinden. Im Europäischen Parlament wird der Bericht zum Aktionsplan im Rechtsausschuss federführend betreut. Der Binnenmarktsauschuss sowie der Ausschuss für Kultur und Bildung geben jeweils eine Stellungnahme ab.

Der Kulturausschuss hat in seiner Stellungnahme insbesondere die Bedeutung von Urheberrechtsverletzungen für die Kultur- und Kreativindustrie betont, denn diese leiden besonders unter den teils massiven Verletzungen geistigen Eigentums. "Es ist von besonderer Wichtigkeit, sich mit allen Akteuren auszutauschen und auch die Kultur- und Kreativwirtschaft mit an den Tisch zu holen", so Sabine Verheyen, Sprecherin der EVP-Fraktion im Ausschuss für Kultur und Bildung. "Es sollen Strukturen geschaffen werden, die es kleinen und einzelnen Akteuren erleichtern, ihre Rechte durchzusetzen. Wenn die Europäische Union ihre Vorreiterrolle als Innovationsstandort für neue Designs, Technik und Kultur behalten möchte, ist eine bessere Zusammenarbeit in der Bekämpfung von Verletzungen des geistigen Eigentums unabdingbar. Die Durchsetzung dieser Rechte ist Grundlage dafür, dass auch in Zukunft professionelle kreative Inhalte entstehen können."

Entgegen der Berichte diverser Online-Medien in den letzten Tagen hat sich die EVP-Fraktion keinesfalls dafür eingesetzt, das Urheberrecht "zurück in die Internetsperren-Ära" zu befördern. Gerade der von allen großen Fraktionen vorgeschlagene "follow-the-money-Ansatz", der in diesen Medienberichten auf große Kritik stieß, reduziert tatsächlich das Risiko von Internetsperren. In seiner Stellungnahme hat der Kulturausschuss außerdem effiziente Maßnahmen wie notice-and-takedown ausdrücklich befürwortet.

Verschiedene Online-Medien gingen sogar so weit zu behaupten, es drohe ein "neues ACTA" und spielen damit auf das umstrittene umfassende Anti-Piraterie-Abkommen an, welches 2012 vom Europaparlament abgelehnt wurde. Solche Vergleiche zu ziehen ist jedoch gänzlich falsch, denn tatsächlich gibt es weder Verbindungen noch Parallelen zu ACTA. Der Aktionsplan der Kommission stellt nicht-legislative Maßnahmen vor und konzentriert sich auf kommerzielle Schutzrechtsverletzer. Er basiert auf einem Präventionsansatz und legt eine Anzahl von Prioritäten für die effiziente Durchsetzung von Immaterialgüterrechten dar. Der Aktionsplan empfiehlt keine legislativen Reformen und empfiehlt gewiss nicht, dass die Europäische Union Maßnahmen in Bezug auf strafrechtliche Sanktionen ergreifen sollte, die in den Mitgliedsstaaten existieren.

Im Anhang dieser Mitteilung finden Sie ein Factsheet der Europäischen Kommission, welches die Behauptungen, mit dem Aktionsplan drohe ein "Comeback von ACTA" richtigstellt.

Hintergrund

Am 1. Juli 2014 hat die Europäische Kommission eine Mitteilung über einen Aktionsplan für einen neuen Konsens über die Durchsetzung von Immaterialgüterrechten angenommen. Mit diesem Aktionsplan beabsichtigt die Kommission, ihre Politik hinsichtlich des Schutzes der Rechte am geistigen Eigentum neu auszurichten, hin zu einer besseren Beachtung der geistigen Eigentumsrechte durch alle wirtschaftlichen Akteure. Anstatt den Bürger für, oft unwissentliche, Verstöße gegen geistige Eigentumsrechte zu bestrafen, ebnen die Maßnahmen, die in diesem Aktionsplan vorgestellt werden, den Weg hin zu einem „follow-the-money" (Folge dem Geld) Ansatz, der anstrebt, Rechtsverletzer, die geistige Eigentumsrechte im gewerblichen Umfang verletzen, von den Einkommensströmen aus solchen illegalen Aktivitäten abzuschneiden.

Anlage: Factsheet der Europäischen Kommission

Für weitere Informationen:
Sabine Verheyen MdEP, Tel. +32 2 284 7299