Bisher wurde immer gemahnt: das Internet vergisst nie! Dieser Grundsatz soll sich nun nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) ändern. Denn der Europäische Gerichtshof hat gestern Verbrauchern das Recht zu gesprochen, dass unerwünschte Informationen über sie im Netz unauffindbar gemacht werden können. Voraussetzung auf ein solches Recht ist, dass die Daten im Sinne des geltenden Datenschutzrechts Persönlichkeitsrechte verletzen. Die Richter in Luxemburg hatten entschieden, dass Google und andere Suchmaschinen Verweise zu Online-Pressearchive aus Ergebnislisten entfernen müssen, wenn Bürger dadurch ihre Persönlichkeitsrechte verletzt sehen. Damit verpasst der Europäische Gerichtshof dem Internet eine Gedächtnislücke mit dem Ziel die Persönlichkeitsrechte und den Datenschutz von Nutzern im Internet zu stärken.
"Grundsätzlich begrüße ich die Stärkung von Persönlichkeitsrechten im Internet aber dieses Urteil führt auch zu neuer Rechtsunsicherheit", so Sabine Verheyen (CDU). Gerichte werden klären müssen wie und wann das EuGH-Urteil zur Anwendung kommt und wie es technisch überhaupt umgesetzt werden kann. "Es darf nicht Aufgabe der Suchmaschinen sein das Internet zu filtern und Inhalte zu löschen. Es ist nicht Aufgabe von Google & Co. zwischen Persönlichkeitsrechten und Pressefreiheit abzuwägen und selbst zu entscheiden, wann Links zu Pressearchiven im Suchverlauf gelöscht werden", fügte Verheyen hinzu. Welche Auswirkungen das Urteil auf die generelle Auffindbarkeit von Presseerzeugnisse im Netz und damit auch auf die allgemeine Medienvielfalt online hat, muss nun gründlich analysiert werden.
Geklagt hatte ein Spanier, dessen Grundstück vor mehr als 15 Jahren zwangsversteigert wurde. Google muss jetzt in seinen Suchergebnissen den Link zum Online-Archiv einer Zeitung löschen, in der Ende der 90er Jahre über eine Zwangsversteigerung berichtet wurde. Der Kläger wollte verhindern, dass bei der Suche nach seinem Namen dieser Link auftaucht. Die Löschung im Online-Archiv wurde von dem Betreiber der Webseite mit Verweis auf die Pressefreiheit erfolgreich abgelehnt.
Für weitere Informationen:
Sabine Verheyen MdEP, Tel. +32 2 284 7299