"Mit der Abweisung der Klage Großbritanniens gegen eine Finanztransaktionssteuer in 11 europäischen Ländern ist ein Zwischenziel auf dem Weg zu dieser Steuer erreicht. Die Klage zeigt aber auch, dass die Einführung in lediglich 11 Staaten der EU nicht der ideale Weg ist, aber der zurzeit einzig mögliche". Das sagte der CDU-Europaabgeordnete Werner Langen zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), wonach der von Großbritannien angefochtene Ratsbeschluss vom Januar 2013 keine Details der Finanztransaktionssteuer enthalte und sich lediglich auf eine verstärkte Zusammenarbeit von EU-Ländern beziehe.
"Diese Zusammenarbeit ist bei der Finanztransaktionssteuer notwendig, da Länder wie Großbritannien, Schweden und die Niederlande bisher nicht bereit sind, Finanztransaktionen geringfügig zu besteuern und die Verursacher der Krise sachgemäß an den Kosten zu beteiligen", so Langen. Insbesondere Großbritannien befürchte Nachteile für den Finanzplatz London und bekämpfe die geplante Steuer. Eine Einbeziehung des größten Finanzplatzes in Europa wäre aber wesentlich effektiver und im Sinne des europäischen Binnenmarktes.
Im Januar 2013 hatten sich die EU-Finanzminister darauf verständigt, dass Deutschland und Frankreich, Belgien, Estland, Griechenland, Spanien, Italien, Österreich, Portugal, Slowenien und die Slowakei im Rahmen der verstärkten Zusammenarbeit eine Finanztransaktionssteuer einführen können. Dabei sollen alle Finanztransaktionen, bei denen mindestens eine Transaktionspartei in der EU ansässig ist mit einem Steuersatz von 0,1 Prozent für Anteile und Anleihen und 0,01 Prozent für Derivate besteuert werden. Durch die neue Abgabe könnten in Deutschland und den anderen zehn Ländern jährlich 30 bis 35 Milliarden Euro zusätzlich eingenommen werden. Das Europäische Parlament hatte im Juli 2013 verschiedene Änderungsvorschläge am Kommissionsvorschlag beschlossen, wie eine Zweckbindung der Ausnahmen, einen halbierter Steuersatz für Altersvorsorgeprodukte oder die höhere Besteuerung von außerbörslichen und somit nichtregulierten Transaktionen.
Langen forderte nach dem Urteil des EuGH beschlossene Maßnahmen nun schnell umzusetzen und begrüßte die Ankündigung von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble und seinem französischem Kollegen Michel Sapin, noch vor der Europawahl am 25. Mai ein erstes Maßnahmenpaket auf den Weg zu bringen. "Die Voraussetzungen für die Finanztransaktionssteuer sind geschaffen, jetzt müssen den Worten Taten folgen", sagte Langen.
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