Reimer Böge (EVP/CDU): Bilanz der Verhandlungen zum Mehrjahresfinanzrahmen (MFR) 2014-2020: Parlament fordert Rat zu verantwortungsvollem Handeln auf

15.04.2014

Anlässlich der heutigen Verabschiedung des Berichts "über die Verhandlungen des MFR 2014-2020: Erkenntnisse und weiteres Vorgehen" im Europäischen Parlament sagte der ehemalige Verhandlungsführer und CDU-Landesvorsitzende Reimer Böge (CDU):

"Im Zuge der Verhandlungen über den ersten Mehrjahresfinanzrahmen gemäß den Bestimmungen des Lissabon-Vertrages wurde deutlich, dass die EU-Institutionen keine gemeinsame Vision für den EU-Haushalt und die politischen Prioritäten haben. So fand die Parlamentsforderung, die Hebelwirkung des EU-Haushalts zur Förderung von Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung zu nutzen, kaum Berücksichtigung bei den Verhandlungen im Europäischen Rat. Getrieben vom Einstimmigkeitsgebot dominierten stattdessen nationale Mittelrückflüsse und Nettosalden die Diskussionen der Staats- und Regierungschefs. Da dieses Vorgehen vom aktuell intransparenten und unfairen Eigenmittelsystem befördert wird, ist die neu eingesetzte hochrangige Gruppe zu Eigenmitteln aufgefordert, bis 2016 konkrete Vorschläge zur Reform des Systems zu präsentieren. Für die nächsten Verhandlungen muss zudem eine bessere Einbindung des Parlaments sichergestellt werden, um eine Ablehnung des Ergebnisses zu verhindern."

Mit Blick auf die niedrigen Obergrenzen, die eine reale Kürzung um über 3 % gegenüber 2007-13 darstellen, erklärte Böge: "Eine ehrgeizigere Einigung war im Lichte des Konsolidierungszwangs leider nicht möglich. Der Rat ist nun jedoch gehalten, seiner Verantwortung als Teil der Haushaltsbehörde gerecht zu werden und bei den Jahreshaushaltsverhandlungen sicherzustellen, dass die Obergrenzen unter voller Ausnutzung der verfügbaren Flexibilitätsinstrumente maximal ausgeschöpft werden. Zudem muss er die erforderlichen Mittel zur Bedienung aller eingegangenen Verpflichtungen und zur Reaktion auf unvorhergesehene Ereignisse bewilligen, selbst wenn dadurch die jährlichen Obergrenzen überschritten werden müssen".

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