EU-Parlament und Mitgeliedstaaten einigen sich in letzter Minute auf einheitlichen Abwicklungsmechanismus (SRM) / Verbesserungen erreicht / Abwicklungsfonds früher startklar
Das Europäische Parlament und der Rat haben sich in der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag nach einem 16-stündigen Verhandlungsmarathon auf den einheitlichen Abwicklungsmechanismus geeinigt. Damit ist nun, neben dem einheitlichen Aufsichtsmechanismus und der Einlagensicherung, auch der letzte Teil der sogenannten Bankenunion so gut wie abgeschlossen. Die vorläufige Einigung kam gerade rechtzeitig, um das Vorhaben noch in dieser Legislaturperiode zu verabschieden.
"Mit dieser Einigung ist ein Meilenstein geschafft und die EU beweist Handlungsfähigkeit bei einer sehr komplexen Materie. Rat und Parlament sind noch einmal an die Grenze des Möglichen gegangen und haben in der Sache einige Verbesserungen erreicht", sagte der Europaabgeordnete Burkhard Balz (CDU), stellvertretender Sprecher der EVP-Fraktion im Wirtschafts- und Währungsausschuss des Europaparlaments.
"Die Einigung umfasst ein präzises und zügiges Entscheidungsverfahren im Falle der Abwicklung einer Bank, das auch der Entscheidungskompetenz der Mitgliedsstaaten Rechnung trägt. Schließlich sind es auch nationale Mittel, die zum Einsatz kommen können, wenn der Abwicklungsfonds angezapft werden soll. Auch steht das ganze Instrument mit einer verkürzten Auffüllfrist für den Fonds auf acht Jahre nun früher", so Balz.
Der einheitliche Abwicklungsmechanismus umfasst neben der Verordnung auch einen zwischenstaatlichen Vertrag, der unter den Mitgliedsstaaten verhandelt worden ist. Sie behalten sich das Recht vor, die Details zum Abwicklungsfonds unter sich zu entscheiden. Das Parlament hat hier kein Mitspracherecht. Der CDU-Europaabgeordneten lehnt diese zwischenstaatliche Lösung nicht grundsätzlich ab, denn "es geht um hochkomplizierte Fragen, die auch die nationalen Verfassungen berühren."
Die Plenarabstimmung im Europaparlament über den gemeinschaftlichen Abwicklungsmechanismus wird voraussichtlich zusammen mit der Richtlinie über die Sanierung und Abwicklung von Banken und der Einlagensicherung Mitte April stattfinden.
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