Burkhard Balz (EVP/CDU): EU-Eigenkapitalregeln: Stabilität auch bei langfristigen Versicherungsprodukten

11.03.2014

Versicherungsregulierung gestärkt und krisenfest auf den Weg gebracht / Proportionalität für kleine und mittelständische Unternehmen

Für die neuen EU-Eigenkapitalregeln für Versicherer ist der Weg frei. Am Dienstag hat das Europäische Parlament die neue Richtlinie "Solvency II" verabschiedet. Der für das Versicherungsdossier verantwortliche Berichterstatter Burkhard Balz (CDU) sieht wesentliche Forderungen des EU-Parlaments erfüllt: "Solvency II wird die risikogerechte Kapitalunterlegung bei Versicherungen leisten. Mit den nun getroffenen Verbesserungen kann Solvency II endlich starten. Versicherungen spielen mit ihrer langfristigen Anlagepolitik eine wesentliche Rolle beim Erhalt der Finanzmarktstabilität und sollen dies auch künftig tun“, sagte Balz.

Die "Omnibus II"-Richtlinie war ursprünglich als rein technische Anpassung an die Kompetenzen der Europäischen Versicherungsaufsicht EIOPA und an die neuen rechtlichen Vorgaben für Durchführungsbestimmungen gedacht. Bedeutende politische Elemente wie insbesondere die Handhabung langfristiger Versicherungsverpflichtungen kamen hinzu. „Ein wirksames Maßnahmenpaket wird dafür sorgen, dass Versicherungen unter schwierigen Marktbedingungen und in dem aktuellen Niedrigzinsumfeld weiterhin langfristige Produkte zugunsten der Versicherten anbieten. Ihre Rolle als Langfristinvestoren werden sie weiterhin wahrnehmen können“, so Balz.

„Für besonders wichtig halte ich die Übergangsregelung für laufende Lebensversicherungsverträge. Über Jahrzehnte erfolgreiche, nachhaltige Altersvorsorge darf angesichts der aktuellen Niedrigzinsen nicht bestraft werden“, sagte der CDU-Europaabgeordnete. Innerhalb einer Übergangsfrist von 16 Jahren sollen die Kapitalanforderungen für Altverträge nach und nach an den Solvency II-Standard angeglichen werden. Das Maßnahmenpaket sieht auch vor, dass Versicherungen kurzfristige Marktvolatilitäten nicht unmittelbar in den Bilanzen abbilden müssen. „Das ist entspricht der langfristigen Anlagepolitik der Unternehmen, und wird risikogerecht in Omnibus II geregelt“, sagte der CDU-Europaabgeordnete.

Omnibus II ist eine Änderungsrichtlinie zur Solvency II-Richtlinie, die zum 1.Januar 2016 angewandt werden muss. Dabei soll das künftige, umfassende Regelwerk auch für kleine und mittelständische Versicherer handhabbar bleiben. "Das Proportionalitätsprinzip wird deutlich gestärkt und auch für die europäische Aufsichtsbehörde EIOPA zur Pflicht. Die neuen Regeln sind zu Recht anspruchsvoll ausgestaltet, dürfen aber nicht zu einer Marktbereinigung führen", stellt Balz klar. Dabei sei gerade eine angemessene Ausgestaltung der Berichtspflichten wichtig. Mit Blick nach vorne appellierte Balz im Plenum an die EU-Kommission, die nun die delegierten Rechtsakte erarbeitet: „2016 ist das erklärte Ziel. Die delegierten Rechtsakte müssen zügig finalisiert werden und sich an die Richtlinienvorgaben halten. Das Europäische Parlament wird die Arbeit der Kommission genau prüfen.“

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