EU-Parlament fordert übertriebene Herkunftsangaben zu Ungunsten des Verbrauchers

06.02.2014

Das Europäische Parlament hat heute eine Entschließung verabschiedet, die sich gegen einen Umsetzungsrechtsakt der Europäischen Kommission zur verpflichtenden Herkunftskennzeichnung von Frischfleisch ausspricht. Darin kritisieren einige Abgeordnete die Beschränkung der Angabe auf den Haltungs- und Schlachtungsort. Die Europaabgeordnete Renate Sommer (CDU) kritisiert die Entschließung. "Die Forderungen sind realitätsfern und führen zu erheblichen Preissteigerungen für die Verbraucher", so Sommer.

"Natürlich haben Verbraucher ein Recht darauf zu wissen, woher ihr Fleisch kommt. Während der Verhandlungen über die neuen Kennzeichnungsregeln für Lebensmittel, die ich als Parlamentsberichterstatterin geleitet habe, einigten wir uns deshalb auf den parlamentsübergreifenden Kompromiss auf eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung für Frischfleisch. Wie detailliert die Angaben sein können, musste die EU-Kommission jedoch zunächst in einer Folgenabschätzung überprüfen. Die Tatsache, dass vornehmlich Linke, Sozialdemokraten und Grüne die Ergebnisse dieser Analyse jetzt einfach ignorieren und unverhältnismäßige, weitergehende Kennzeichnungsvorschriften fordern, zeigt einmal mehr, wie realitätsfern und unverantwortlich sie Politik betreiben.

In der Folgenabschätzung hatte die Kommission die technische Machbarkeit sowie Kosten und Nutzen unterschiedlicher Kennzeichnungsoptionen für Hersteller und Verbraucher zu analysieren. Sie untersuchte drei Optionen: Die Kennzeichnung „EU/Nicht-EU“, die Angabe von Haltungs- und Schlachtungsort sowie eine dreistufige Kennzeichnung mit Angabe des Ortes der Geburt, der Haltung und der Schlachtung. Nach Abwägung der Vor- und Nachteile beschloss die Kommission die zweistufige Kennzeichnung des Haltungs- und Schlachtungsortes.

Der Vorwurf der rot-rot-grünen Allianz, mit dieser Entscheidung missachte die Kommission das Interesse der Verbraucher, ist an Scheinheiligkeit nicht zu überbieten. Die Folgenabschätzung belegt nämlich klar, dass eine dreistufige Kennzeichnung die Verbraucher nicht interessiert, gleichzeitig aber zu erheblichen Preissteigerungen führen würde. Das elektronische Rückverfolgbarkeitssystem, das Erzeugungs-, Mast- und Schlachtbetriebe sowie Händler einführen müssen, wäre sehr teuer. Und da 90 Prozent dieser Kosten auf die Verbraucher umgelegt würden, würde sich der Preis von Schweinefleisch um 55 %, der von Geflügel um 22 % steigen,“ erklärt Sommer.

Die Untersuchung der Kommission belegt eindeutig, dass Verbraucher nicht bereit sind, einen so hohen Preis für diese detaillierte Herkunftsangabe zu zahlen. Sicherheit, Geschmack und der Preis des Fleisches sind Verbrauchern wichtiger als die Herkunftsangabe. Und mit Blick auf die Sicherheit macht es keinen Unterschied, ob das Fleisch aus Polen, Deutschland oder Frankreich kommt, weil in der EU einheitliche Sicherheits- und Hygienestandards gelten. Eine Angabe der Haltungs- und Schlachtungsortes ist deshalb völlig ausreichend. Offenbar wollen einige Abgeordnete dies auch verschweigen, um den Absatz von Fleisch aus dem eigenen Land anzukurbeln. Ehrlicher Verbraucherschutz sieht anders aus“, so Sommer.

Für weitere Informationen:
Renate Sommer
BRU - Tel: +32 (0)2 2845383 Fax: +32 (0)2 2849383
STR - Tel: +33 (0)3 88 175383 Fax: +33 (0)3 88 179383